Was bedeutet Insolvenz meines Arbeitgebers für mich?

Es ist ein harter Schlag für jeden Mitarbeiter, wenn das eigene Unternehmen Insolvenz anmeldet. Verständlicherweise schießen in solch einer Situation zahlreiche Fragen durch den Kopf: Wird mein Gehalt gestrichen? Muss ich mit einer Kündigung rechnen? Mit diesem Blogbeitrag versuchen wir, Licht ins Dunkel zu bringen und die wichtigsten Fragen rund um die Thematik zu beantworten.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Einer der größten Ängste ist oft, dass man sofort seinen Job verliert, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Laut Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ändert der Insolvenzantrag zunächst nichts am Arbeitsverhältnis. Der Arbeitsvertrag bleibt weiterhin gültig, und es besteht die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

Bis das Amtsgericht über den Insolvenzantrag entschieden hat, bestellt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die Firma. Für die Mitarbeitenden ändert sich in dieser Phase in der Regel nichts. Sobald ein Insolvenzverwalter ernannt wurde, tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers und versucht, das Unternehmen zu sanieren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.

Und mein Gehalt?

Der Verlust des Gehalts ist eine weitere große Sorge. In der Regel muss der Arbeitgeber ausstehende Gehaltszahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung nicht mehr bezahlen. Als Mitarbeiter sollte man deshalb umgehend Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Wie kann ich Insolvenzgeld beantragen und wie lange erhalte ich es?

Für die Beantragung von Insolvenzgeld gibt es entsprechende Formulare der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag kann man schriftlich oder elektronisch einreichen, zusammen mit einer Insolvenzbescheinigung. Wichtig ist, dass man den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis stellt.

Insolvenzgeld wird maximal für drei Monate für ausstehendes Arbeitsentgelt ausgezahlt. Auch Arbeitnehmer, denen bereits vier Monate vor der Insolvenzeröffnung kein Lohn mehr gezahlt wurde und die in der Zwischenzeit gekündigt haben, können den ausstehenden Lohn als Insolvenzgeld beantragen.

Was sollte ich sonst noch tun?

Es wird empfohlen, eine Aufstellung über alle geldwerten Ansprüche gegen den Arbeitgeber zu machen, die bis zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages entstanden und noch nicht erfüllt sind. Bei drohender Arbeitslosigkeit sollte man sich außerdem frühzeitig bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Muss ich trotz Insolvenz weiterhin zur Arbeit erscheinen?

Ja, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Arbeitnehmer an ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gebunden. Ein voreiliges Fernbleiben von der Arbeit könnte später zu Problemen mit dem Arbeitsamt führen.

Muss ich mit einer Kündigung rechnen?

Eine Kündigung ist nicht zwangsläufig die Folge einer Insolvenz. Allerdings können Umstrukturierungen dazu führen, dass Arbeitsplätze wegfallen und somit Kündigungen ausgesprochen werden. Hierbei muss allerdings ein Sozialplan nach den Regeln der Insolvenzordnung abgeschlossen werden.

Kann ich früher als vorgesehen kündigen?

Eine vorzeitige fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfordert einen wichtigen Grund, wie zum Beispiel ausstehender Lohn in nicht unerheblicher Höhe oder erheblich verzögerte Lohnzahlung. Wer vorzeitig kündigen will, sollte auf mindestens ein ausstehendes Monatsgehalt gewartet und den Arbeitgeber vorab zur Gehaltszahlung aufgefordert haben.

Was ist mit meinem Urlaub?

Urlaubsansprüche bleiben zunächst bestehen und bereits genehmigter Urlaub kann nicht einfach widerrufen werden. In allen Fragen rund um den Urlaub ist dann der (vorläufige) Insolvenzverwalter zuständig.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag einige Ihrer Fragen rund um das Thema „Insolvenz des Arbeitgebers“ klären konnte. Bei weiteren Fragen ist es immer ratsam, sich bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder der zuständigen Gewerkschaft beraten zu lassen.

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