Was passiert mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichne?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, kann das Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben.

Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag: Eine Gratwanderung

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann sich wie ein Sprung ins kalte Wasser anfühlen, nicht wahr? Neben dem Verlust der gewohnten Arbeit gibt es eine weitere Hürde: Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld.

Wann tritt eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld in Kraft?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, kann das Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld beeinträchtigen. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Diese Regel gilt im Allgemeinen, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zugestimmt haben.

Gibt es Möglichkeiten, eine Sperrfrist zu vermeiden?

Ja, es gibt Möglichkeiten, eine Sperrfrist zu vermeiden, jedoch erfordern diese sorgfältige Planung und rechtliche Beratung. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, im Aufhebungsvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, der der regulären Kündigungsfrist entspricht. Ein Rechtsberater kann Sie hierbei unterstützen.

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte