Sobald ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, wird er rechtlich bindend. Dies bedeutet, dass sowohl der Geschäftsführer als auch das Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, die darin festgelegten Bedingungen zu erfüllen.
Möglichkeit eines Widerrufs
Normalerweise gibt es keine „Abkühlungsperiode“ oder eine Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu widerrufen, sobald er unterzeichnet wurde. Es ist daher sehr wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie alle Bedingungen vollständig verstehen und akzeptieren, bevor Sie ihn unterzeichnen.
Rechtlicher Beistand
Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass der Vertrag fair ist und Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Es ist eine gute Idee, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Fallbeispiel
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Geschäftsführer, der einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat, und später feststellt, dass er eine wichtige Klausel übersehen hat, die seine Abfindung reduziert. In diesem Fall könnten Sie Schwierigkeiten haben, eine Änderung der Bedingungen zu erreichen, da der Vertrag bereits unterzeichnet und rechtlich bindend ist.
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.