Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Leistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, um Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz ihres Arbeitgebers einen finanziellen Ausgleich für ausstehende Lohnzahlungen zu bieten. Als Schichtarbeiter können Sie Insolvenzgeld beantragen, indem Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, Insolvenz angemeldet hat oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Insolvenzgeld kann für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder vor der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit beantragt werden.
  2. Insolvenzgeldantrag: Sie können den Antrag auf Insolvenzgeld bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Den Antragsvordruck finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) oder erhalten ihn direkt bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur.
  3. Unterlagen sammeln: Sie müssen verschiedene Unterlagen einreichen, um Ihren Anspruch auf Insolvenzgeld zu belegen. Dazu gehören in der Regel:
  1. eine Kopie Ihres Arbeitsvertrags,
  2. die letzten Lohnabrechnungen,
  3. eine Bescheinigung über den Insolvenzantrag oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  4. eine Bescheinigung über ausstehende Lohnzahlungen (ggf. vom Insolvenzverwalter).
  1. Antragstellung: Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag auf Insolvenzgeld zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit ein. Der Antrag sollte innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Anzeige der Zahlungsunfähigkeit gestellt werden, um Ihren Anspruch zu wahren.
  2. Bearbeitung und Auszahlung: Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und wird Sie über die Entscheidung informieren. Bei Bewilligung des Insolvenzgeldes erhalten Sie die Zahlung auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Während des gesamten Prozesses sollten Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an Ihre örtliche Arbeitsagentur wenden. Sie sind Ihr Ansprechpartner für alle Angelegenheiten rund um das Insolvenzgeld.

Es kommt auch vor, dass der Insolvenzverwalter das Insolvenzgeld gemeinsam mit einer Bank vorfinanziert. In diesen Fällen wird der Insolvenzgeldanspruch abgetreten. Dabei handelt es sich um ein übliches Verfahren.

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