Auch bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine allgemein gültige Regelung zur Höhe der Abfindung. Diese ist Verhandlungssache und hängt von den jeweiligen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe einer eventuellen Abfindung wird dabei in der Regel frei verhandelt und ist nicht gesetzlich festgelegt. Die genaue Höhe hängt daher von den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
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