Der Sonderkündigungsschutz gilt bis zu vier Monate nach der Geburt. In dieser Zeit ist eine Kündigung ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor.
Nach der Geburt: Wie lange gilt der Sonderkündigungsschutz?
Das Baby ist da, die Welt ist voller Windeln und schlafloser Nächte. Was passiert in dieser Zeit mit dem Sonderkündigungsschutz?
Wie lange gilt der Sonderkündigungsschutz nach der Geburt?
Der Sonderkündigungsschutz gilt bis zu vier Monate nach der Geburt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch in dieser Zeit keine Kündigung aussprechen kann, es sei denn, es liegt eine der seltenen Ausnahmen vor.
Kann der Sonderkündigungsschutz verlängert werden?
Im Normalfall nicht. Nach Ablauf der vier Monate endet der Sonderkündigungsschutz und das reguläre Kündigungsrecht tritt wieder in Kraft.
Fallbeispiel 1: Der verspätete Schutzschild
Ausgangssituation
Nehmen wir an, Lisa arbeitet seit zwei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen. Sie ist eine zuverlässige Mitarbeiterin, immer pünktlich und stets engagiert bei der Arbeit. Eines Tages erfährt sie, dass sie schwanger ist. Sie freut sich riesig auf ihr Baby, zögert aber, ihren Arbeitgeber zu informieren, weil sie befürchtet, dass dies ihre Position im Unternehmen beeinträchtigen könnte.
Der Wendepunkt
Eines Tages erhält Lisa eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber. Er hat von Budgetkürzungen gesprochen und mehrere Mitarbeiter müssen gehen. Lisa ist schockiert und macht sich große Sorgen um ihre finanzielle Zukunft. In ihrer Verzweiflung offenbart sie ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und hofft auf eine Rücknahme der Kündigung.
Das Ergebnis
Glücklicherweise tritt der Sonderkündigungsschutz in Kraft, sobald der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt, auch wenn dies nach der Kündigung geschieht. Da Lisa ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung informiert hat, greift der Sonderkündigungsschutz und die Kündigung wird unwirksam. Lisas Arbeitsplatz bleibt erhalten und sie kann sich jetzt ganz auf ihre Schwangerschaft konzentrieren.
Fallbeispiel 2: Die Ausnahme von der Regel
Ausgangssituation
Betrachten wir nun den Fall von Maria. Sie arbeitet in einem kleinen Start-up-Unternehmen, das finanzielle Schwierigkeiten hat. Maria ist ebenfalls schwanger und hat ihren Arbeitgeber sofort darüber informiert. Sie genießt den Sonderkündigungsschutz und geht davon aus, dass ihr Arbeitsplatz sicher ist.
Der Wendepunkt
Die finanzielle Situation des Unternehmens verschlechtert sich jedoch weiter und schließlich muss der Betrieb eingestellt werden. Der Arbeitgeber stellt einen Antrag beim Amt für Arbeitsschutz, um Maria trotz ihres Sonderkündigungsschutzes kündigen zu dürfen.
Das Ergebnis
In diesem Fall wird das Amt für Arbeitsschutz die Situation prüfen. Angesichts der Insolvenz des Unternehmens könnte es die Kündigung zulassen, da dies eine der seltenen Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz ist. Maria könnte jedoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitslosengeld haben, um den finanziellen Verlust abzumildern.
Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?
Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.