Zugang der Kündigung – Was muss wer beweisen?

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Im Arbeitsrecht ist der Zugang von Kündigungen ein häufig diskutiertes und oft umstrittenes Thema. Der Zugang der Kündigung stellt eine kritische Hürde dar, denn der Zeitpunkt und die Tatsache des Zugangs können weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Grundsätzlich liegt das Risiko, den Zugang der Kündigung nachzuweisen, beim Arbeitgeber. Gelingt es ihm nicht, diesen Nachweis zu erbringen, kann dies zu erheblichen Problemen führen.

Die Grundproblematik des Kündigungszugangs

Eine Kündigung entfaltet erst dann ihre rechtliche Wirkung, wenn sie dem Empfänger zugeht. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur sicherstellen muss, dass die Kündigung ordnungsgemäß formuliert und fristgerecht ausgesprochen wurde, sondern auch, dass sie den Arbeitnehmer tatsächlich erreicht hat. Dieses Erfordernis des Zugangs kann in der Praxis vielfältige Streitpunkte mit sich bringen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer die Kündigung verweigern oder ihr Zugangsdatum bestreiten kann.

Der Arbeitgeber trägt das volle Risiko

In der Regel trägt der Arbeitgeber das volle Risiko dafür, dass der Zugang der Kündigung nachweislich erfolgt ist. Der Beweis des Zugangs ist eine Hürde, die der Arbeitgeber überwinden muss. Kann er dies nicht, so gilt die Kündigung als nicht zugegangen und damit als unwirksam. Dies kann für den Arbeitgeber erhebliche finanzielle und organisatorische Nachteile bedeuten, insbesondere wenn die Kündigungsfrist weiterläuft und der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Gehalt hat.

Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München

In einem besonders gelagerten Fall hat das Landesarbeitsgericht München jedoch eine arbeitgeberfreundlichere Entscheidung getroffen. Das Gericht hat anerkannt, dass unter bestimmten Umständen eine Erklärung des Arbeitnehmers über den Zugang der Kündigung mit Nichtwissen zulässig sein kann. Der Leitsatz des Urteils vom 29. April 2021, Az. 3 Sa 1185/20, lautet:

„Die Zulässigkeit einer Erklärung eines Arbeitnehmers über den Zugang einer Kündigung mit Nichtwissen beurteilt sich nach der jeweiligen Sachlage. Wird unter Vorlage einer Kopie vorgetragen, das Kündigungsschreiben sei gefertigt und abgesandt worden sowie nicht als unzustellbar zurückgelaufen, liegen Beweisanzeichen für seinen Zugang vor, die zusammen mit weiteren Umständen die Annahme begründen können, das streitgegenständliche Kündigungsschreiben sei trotz fehlenden Nachweises zugegangen.“

Rechtsvorschriften: BGB: §§ 130 Abs. 1 S. 1, 626 Abs. 1 KSchG: §§ 4, 7 ZPO: § 138 Abs. 1 bis 4

Analyse des Urteils

Dieses Urteil stellt eine bedeutende Wendung dar. Das Gericht hat erkannt, dass auch indirekte Beweisanzeichen ausreichen können, um den Zugang einer Kündigung zu bestätigen. So kann die Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens sowie der Nachweis, dass das Schreiben nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, als Indizien für den Zugang gewertet werden. Diese Indizien können, zusammen mit weiteren Umständen, die Annahme stützen, dass die Kündigung tatsächlich zugegangen ist.

Praktische Implikationen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bedeutet dieses Urteil eine gewisse Erleichterung. Es zeigt auf, dass sie nicht zwingend auf den direkten Nachweis des Zugangs angewiesen sind. Dennoch bleibt die sorgfältige Dokumentation der Kündigungsprozesse unerlässlich. Arbeitgeber sollten weiterhin darauf achten, Kündigungen nachweisbar zu versenden, beispielsweise durch Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.

Fazit

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2021 ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines ausgewogeneren Zugangsrechts bei Kündigungen. Es verdeutlicht, dass unter bestimmten Bedingungen auch indirekte Beweise ausreichen können, um den Zugang einer Kündigung zu bestätigen. Arbeitgeber sollten dieses Urteil jedoch nicht als Freibrief für nachlässige Zustellpraktiken sehen, sondern weiterhin auf eine sorgfältige und nachweisbare Zustellung ihrer Kündigungen achten.

Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer klaren und nachvollziehbaren Dokumentation aller Schritte im Kündigungsprozess, um rechtliche Streitigkeiten möglichst zu vermeiden oder erfolgreich zu bestehen.

Zugang der Kündigung – Was muss wer beweisen?/ Bild: Unsplash.de


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