Allgemeine Arbeitsbedingungen im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Was im Kaufvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sind im Arbeitsvertrag die allgemeinen Arbeitsbedingungen.

Als Allgemeine Arbeitsbedingungen werden Vertragsklauseln des Arbeitsvertrages bezeichnet, die von einer Partei (in der Regel dem Arbeitgeber) vorformuliert wurden und keiner weiteren Verhandlung unterliegen. Vom Arbeitnehmer wird der Arbeitsvertrag dann schließlich unterzeichnet, womit er den Allgemeinen Arbeitsbedingungen zustimmt, obwohl er diese in manchen Fällen vielleicht vorher gar nicht genau gelesen hat. Doch das Gesetz enthält grundsätzlich einige Schutzmechanismen, um den Arbeitnehmer vor versteckten oder unklar formulierten Klauseln zu schützen. Bei Kaufverträgen kommt entsprechend die „AGB- Kontrolle“ zum Einsatz, welche der Überprüfung der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Kaufverträgen dient. Anhand ähnlicher Maßstäbe können auch die Allgemeinen Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag überprüft werden.

Allgemeine Arbeitsbedingungen werden wir normale Allgemeine Geschäftsbedingungen behandelt

Unwirksam ist eine solche Klausel beispielsweise, wenn sie nicht wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogen wurde. Dies ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer anhand des Erscheinungsbildes des Vertrags nicht mit einer solchen Klausel zu rechnen hatte. Als Beispiel gelten verharmlosende Überschriften, Klauseln, die an Stellen platziert werden, die unscheinbar sind oder Klauseln in unscheinbarer Form. Die Klauseln müssen den Arbeitnehmer zudem stark benachteiligen. Man spricht in einem solchen Fall von einer „überraschenden Klausel“.

Praktisch jeder Arbeitsvertrag fällt unter das „AGB-Recht“

Eine wirksam in den Arbeitsvertrag einbezogene Klausel kann jedoch trotzdem unwirksam sein, beispielsweise, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Wann genau eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, wurde mittlerweile von der Rechtsprechung entschieden.

Auf Grund des Transparenzgebotes sind zudem auch Klauseln unwirksam, die nicht klar und verständlich sind.

Ist eine Klausel der Allgemeinen Arbeitsbedingungen unwirksam, so bleibt der übrige Vertrag in der Regel wirksam, nur die unwirksame Klausel wird durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt.

Arbeitnehmer sollten deshalb bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages genau hingucken und die Allgemeinen Arbeitsbedingungen genau lesen. Im Zweifel erscheint es sinnvoll für die Klärung bestimmter Klauseln den Arbeitgeber zu fragen.

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Allgemeine Arbeitsbedingungen/ Bild: Unsplash.com


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