Welche Rechte haben chronisch kranke Arbeitnehmer?
- Anspruch auf Gleichbehandlung:
Chronisch kranke Arbeitnehmer haben gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Recht auf Gleichbehandlung. Diskriminierungen aufgrund einer Erkrankung sind unzulässig. Das bedeutet, dass weder bei der Einstellung, noch bei Beförderungen, Gehaltsverhandlungen oder der Kündigung eine Benachteiligung erfolgen darf. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die gleichen Chancen haben, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. - Besonderer Schutz vor Kündigung:
Wenn die chronische Krankheit als Schwerbehinderung anerkannt ist, gelten besondere Kündigungsschutzregelungen. Eine Kündigung ist dann nur mit Zustimmung des Integrationsamts möglich. Zudem muss der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, beispielsweise aufgrund erheblicher betrieblicher Einschränkungen. Ohne diese Nachweise ist eine Kündigung rechtswidrig. - Anspruch auf angemessene Vorkehrungen:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass chronisch Kranke ihrer Tätigkeit nachgehen können. Das kann beispielsweise die Anpassung von Arbeitszeiten, ergonomische Arbeitsplätze oder barrierefreie Zugänge umfassen. Dieser Anspruch dient dazu, die Chancengleichheit und die Integration in den Arbeitsalltag zu fördern.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber im Umgang mit chronisch Kranken?
- Integration in den Arbeitsalltag:
Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass chronisch kranke Mitarbeiter in den Arbeitsalltag integriert werden. Das bedeutet, dass sie geeignete Maßnahmen treffen müssen, um Einschränkungen auszugleichen, wie etwa durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder technische Hilfsmittel. - Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen:
Es ist Pflicht des Arbeitgebers, die gesundheitlichen Einschränkungen eines chronisch kranken Mitarbeiters zu respektieren und angemessen zu berücksichtigen. Dies beinhaltet beispielsweise die Befreiung von schwerer körperlicher Arbeit oder die Anpassung der Arbeitsumgebung an die individuellen Bedürfnisse. - Vermeidung von Diskriminierung:
Ein Arbeitgeber darf keinen Mitarbeiter aufgrund einer chronischen Erkrankung benachteiligen. Dazu gehört auch, dass das Arbeitsklima so gestaltet wird, dass keine Ausgrenzung oder Stigmatisierung durch Kollegen erfolgt. Sensibilisierung und Schulungen im Betrieb können helfen, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen.
Was können Arbeitnehmer tun, wenn sie aufgrund einer chronischen Krankheit gekündigt werden?
- Prüfung der Kündigung durch einen Anwalt:
Chronisch kranke Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, sollten diese unverzüglich von einem Anwalt prüfen lassen. Besonders bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt hat und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. - Kündigungsschutzklage einreichen:
Wurde die Kündigung unrechtmäßig ausgesprochen, können Arbeitnehmer binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten der Klage bewerten und die rechtlichen Schritte einleiten. - Einvernehmliche Lösungen suchen:
In manchen Fällen ist es ratsam, eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber anzustreben, beispielsweise durch eine Abfindung oder die Rücknahme der Kündigung. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der Erkrankung bereits belastet ist.
Chronische Krankheiten erfordern am Arbeitsplatz ein hohes Maß an Sensibilität und rechtlicher Klarheit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte steht Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und optimale Lösungen zu finden.