Gesetzliche Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Kündigungsfristen sind ein zentraler Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses. Sie regeln, wie lange ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses informiert werden muss, und schaffen somit Planungssicherheit. Doch welche Fristen gelten eigentlich, und welche Besonderheiten gibt es? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um die gesetzlichen Kündigungsfristen und wie die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte Sie in diesem Bereich unterstützen kann.
Die gesetzliche Grundlage: § 622 BGB
- Die Grundkündigungsfrist von vier Wochen:
Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und bildet den Mindeststandard im deutschen Arbeitsrecht. - Verlängerte Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit:
Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Diese reichen von einem Monat nach zwei Jahren bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer können jedoch weiterhin mit der Grundkündigungsfrist von vier Wochen kündigen, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. - Besonderheit der Regelung zum 25. Lebensjahr:
Früher galt die Regelung, dass Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht zur Berechnung der Kündigungsfristen herangezogen wurden. Diese Regelung wurde jedoch als altersdiskriminierend eingestuft und ist mittlerweile unwirksam.
Besondere Regelungen während der Probezeit
- Verkürzte Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten:
Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Dies ermöglicht beiden Seiten eine schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls sich die Zusammenarbeit als ungeeignet erweist. - Unterschiede zwischen vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben:
In einigen Arbeitsverträgen können längere Kündigungsfristen auch während der Probezeit vereinbart werden. Solche Regelungen sind zulässig, solange sie für beide Seiten gelten. - Rechte und Pflichten während der Probezeit:
Trotz der verkürzten Fristen gelten auch in der Probezeit grundlegende Rechte, wie der Schutz vor diskriminierenden Kündigungen oder der Anspruch auf eine ordnungsgemäße Kündigungserklärung.
Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen
- Kündigungsfristen in Tarifverträgen:
Tarifverträge können sowohl kürzere als auch längere Fristen vorsehen, die vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen gelten. - Individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag:
Im Arbeitsvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden, wenn diese für beide Seiten gelten. Kürzere Fristen sind hingegen nur dann zulässig, wenn ein Tarifvertrag sie unterstützt. - Wann kürzere Fristen zulässig sind:
Kürzere Kündigungsfristen können in Branchen mit saisonalen Schwankungen oder hoher Fluktuation vorgesehen sein, z. B. im Gastgewerbe.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Einhaltung der Fristen durch den Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber muss die Kündigungsfristen korrekt einhalten. Fehlerhafte Fristberechnungen können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. - Rechte des Arbeitnehmers bei fehlerhafter Kündigung:
Arbeitnehmer können bei Missachtung der Fristen Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. - Schadensersatz bei nicht eingehaltenen Fristen:
Werden die Fristen missachtet, können Arbeitnehmer Schadensersatz fordern, z. B. für entgangenes Gehalt oder verspätetes Arbeitslosengeld.
Häufige Probleme bei Kündigungsfristen
- Konflikte durch falsche Fristberechnung:
Fehler bei der Berechnung der Kündigungsfrist, insbesondere bei längerer Betriebszugehörigkeit oder abweichenden Regelungen im Arbeitsvertrag, führen oft zu Konflikten. Diese können vor Gericht angefochten werden, wenn die Kündigung unwirksam ist.