Kurz und knapp
- Folgende Möglichkeiten kommen als außergerichtliche Einigung in Betracht: Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich.
- Mit einem Abwicklungsvertrag lassen sich hingegen die Folgen einer Kündigung einvernehmlich regeln.
- Eine Einigung vor Gericht ist immerhin günstiger als ein Urteil
- Außergerichtliche Einigungen sind günstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Sie erlauben nahezu beliebige Gestaltungen der Vertragsbeendigung.
- Durch eine außergerichtliche Einigung verzichten Sie auf seinen Kündigungsschutz. Eine solche Einigung lohnt sich daher oft nur bei einer rechtmäßigen Kündigung oder einer hohen Abfindung.
1. Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung gibt es?
Es kommen drei Möglichkeiten in Betracht:
1.1 Abwicklungsvertrag
Der Arbeitgeber möchte sich nach einer Entlassung häufig versichern, dass die Kündigung auch wirksam wird und keine Klage droht. Er kann Ihnen dann anbieten, einen Abwicklungsvertrag zu schließen. Ein solcher Vertrag regelt die Folgen der Kündigung. Sie verzichten so auf eine Klage und erhalten im Austausch dazu beispielsweise eine Abfindung. Daneben können natürlich auch weitere Details wie der Wortlaut des Arbeitszeugnisses vereinbart werden.
1.2 Aufhebungsvertrag
Eine beliebte Alternative ist der Aufhebungsvertrag. Dieser beendet das Arbeitsverhältnis sogar ohne Kündigung. Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren also, den Arbeitsvertrag aufzuheben. Der Aufhebungsvertrag ist damit das „Gegenstück“ zum Arbeitsvertrag. Durch ihn lassen sich lange Kündigungsfristen und strenger Kündigungsschutz umgehen. Er wird daher vor allem dann geschlossen, wenn eine Kündigung nur schwer möglich wäre. Auch hier wird oft eine Abfindung vereinbart.
1.3 Gerichtlicher Vergleich
Doch auch während eines Gerichtsverfahrens können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch einigen und einen Vergleich schließen. Dabei wird eine Übereinkunft zu dem streitigen Arbeitsverhältnis getroffen und der Prozess ohne Urteil beendet. In der Regel beinhaltet dies ebenfalls, dass das Arbeitsverhältnis im Austausch gegen eine Abfindung beendet wird. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um einen außergerichtlichen Vergleich. Denn das Gericht ist beteiligt – es fällt bloß kein Urteil.
2. Vorteile einer außergerichtlichen Einigung
Die Besonderheit einer außergerichtlichen Einigung besteht darin, dass Meinungsverschiedenheiten über das Ende des Arbeitsverhältnisses unmittelbar zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geregelt werden. Das Arbeitsgericht muss nicht entscheiden. Auf diese Weise können Nachteile, die mit einem Prozess einhergehen, vermieden werden.
Eine außergerichtliche Einigung hat beispielsweise den Vorteil, dass sie deutlich schneller und unkomplizierter ist. Sobald ein Kündigungsstreit vor Gericht landet, zögert sich die gewünschte Entscheidung deutlich hinaus. Urteilsverfahren dauern in der Regel nicht nur lange, sondern verursachen auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Da die Erfolgsaussichten eines Prozesses oftmals ungewiss sind, läuft jede Partei Gefahr, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben.
Abwicklungs- und Aufhebungsverträge haben dagegen den Vorteil, dass sie mit geringem Aufwand verbunden sind. Die Parteien müssen lediglich eine Einigung aushandeln und unterschreiben. Bei einem solchen Vertragsschluss wird in den meisten Fällen anwaltliche Hilfe erforderlich sein. Die damit verbundenen Kosten sind aber zum einen deutlich geringer und zum anderen vorhersehbar. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren nicht vollständig – sie sind aber immerhin geringer als für ein Urteil.
Gut zu wissen
Apropos Kosten: Diese schnellen in die Höhe, wenn vor Gericht bis zu einem Urteil gestritten wird. Selbst wenn Sie den Prozess am Ende gewinnen sollten, müssen Sie Ihre Anwaltskosten selbst tragen. Prozessfreudige Arbeitgeber werden außerdem in Berufung gehen – hier müssen Sie sich erneut auf eigene Kosten verteidigen.
Außerdem erlaubt eine außergerichtliche Einigung deutlich flexiblere Gestaltungen als ein Gerichtsurteil. Sie und Ihr Arbeitgeber sind z.B. an keine Kündigungsfristen gebunden und können einen flexiblen Ausstieg vereinbaren.
3. Nachteile einer außergerichtlichen Einigung
Für Sie hat eine außergerichtliche Einigung einen großen Nachteil: Sie verzichten auf Ihren Kündigungsschutz. Selbst ein unkündbarer Arbeitnehmer kann durch eine außergerichtliche Einigung seinen Arbeitsplatz verlieren.
Zudem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen, weil Sie aus Sicht der Arbeitsagentur Ihre Stelle „freiwillig“ aufgegeben haben. Dies lässt sich bei guter Beratung allerdings oft vermeiden.
Des Weiteren bleibt Ihnen der Gang zu den Gerichten womöglich nicht erspart. Sind z.B. noch Lohnzahlungen offen, kann der Arbeitgeber sich im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu deren Ausgleich verpflichten. Zahlt er aber nicht, müssen Sie klagen. Dies ist nach einem Urteil (und übrigens auch einem gerichtlichen Vergleich) anders: Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel und können sich also gleich an einen Gerichtsvollzieher wenden.
Eine außergerichtliche Einigung lohnt sich oft nur dann, wenn die Kündigung voraussichtlich sowieso wirksam wäre oder der Arbeitgeber Sie mit einer hohen Abfindung lockt. Sie sollten einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag daher grundsätzlich erst nach anwaltlicher Beratung zustimmen.
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