Gehalt und Arbeitszeit dürfen nicht einseitig gekürzt werden

Image

Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können somit selbst entscheiden, wer Vertragspartner wird und was genau im Vertrag festgehalten werden soll.
Dies führt häufig dazu, dass auch Arbeitsverträge teils kuriose Klauseln enthalten.
Häufig wird die Wirksamkeit solcher Klauseln dann erst im Rahmen eines Rechtsstreits entschieden.

Keine einseitige Herabsetzung durch den Arbeitgeber

So auch im Falle einer Klausel, die es dem Arbeitgeber gestattet, die Arbeitszeit und damit auch das Gehalt einseitig um 50 Prozent zu reduzieren. Im konkreten Rechtsstreit hatte der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers genau diese Klausel enthalten. Darauf stützte sich der Arbeitgeber, als er die Arbeitszeit und damit verbunden auch das Gehalt um 50 Prozent kürzte.
Der betroffene Mitarbeiter nahm dies jedoch nicht einfach hin, sondern setzte sich mit einer Klage zur Wehr und hatte damit schließlich auch Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Köln sah die einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit und die damit verbundene Herabsetzung des Gehalts durch den Arbeitgeber als unwirksam an. Die Richter am Landesarbeitsgericht begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Herabsetzen der Arbeitszeit und des Gehalts grundsätzlich einen Eingriff in den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses darstelle.Einen solchen massiven Eingriff kann der Arbeitgeber nach Ansicht der Richter nicht einseitig vornehmen, da dadurch wesentliche Punkte des Arbeitsvertrages berührt werden würden.

Kürzung nur im Rahmen einer Änderungskündigung

Auch das Einfügen einer Klausel zur einseitigen Herabsetzung berechtigt den Arbeitgeber nicht zur einseitigen Herabsetzung, sondern ist vielmehr unwirksam. Da die Klausel zur Reduzierung insgesamt unwirksam sei, kann der Arbeitgeber darauf auch keine Änderungskündigung stützen, so die Richter am Landesarbeitsgericht.
Generell kann der Arbeitgeber im Rahmen einer Änderungskündigung die Vertragskonditionen ändern und neue Konditionen festlegen. Allerdings muss der Arbeitnehmer diesen Änderungen im Rahmen der Änderungskündigung auch zustimmen.
Verweigert er die Zustimmung, so bleibt das Arbeitsverhältnis zu den alten Konditionen bestehen.
Setzt der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig herunter und kürzt zudem auch den Lohn, sollten Arbeitnehmer dies in keinem Fall hinnehmen, sondern in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Denn eine solche Änderung ist ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers in jedem Fall unwirksam.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Januar 2016 – Az. 4 Sa 849/15. 


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: KündigungsschutzIndividualarbeitsrechtLeistungslohnordentliche KündigungSonderkündigungsschutzAufhebungsvertrag mit Abfindung bei Germanwings Kündigung Abfindungsanspruch gegen Lufthansa Anwalt Arbeitsrecht Lufthansa– Arbeitsrecht Flugzeugbau – Sozialplan Airbus – Aufhebungsvertrag Airbus – Airbus Abfindung Sozialplan Anwalt Arbeitsrecht Airbus


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


Auch interessant:

Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt

Gerade in kleineren Unternehmen kommt es nicht selten vor, dass der Arbeitgeber plötzlich kein Gehalt zahlt.
Für viele Arbeitnehmer bedeutet das erst einmal Panik. Schließlich dient die Gehaltszahlung zur Zahlung der täglichen Lebenskosten.
Doch häufig ist „nur“ ein Fehler in der Buchhaltung Grund für das Ausbleiben der Gehaltszahlung.
Fehlt das Gehalt auf dem Konto, so sollten Arbeitnehmer nicht gleich hitzköpfig den Arbeitgeber aufsuchen und mit einer Klage drohen.

zunächst: Abwarten

Zunächst sollte man noch einige Tage warten, denn meist kommt das Gehalt dann nur wenige Tage später…WEITERLESEN

Wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt/ Bild: Unsplash.com


Mehr zum Thema Arbeitsrecht: Abfindung bei KündigungSonderkündigungsschutzPersonenbedingte KündigungLeistungsbedingte KündigungJugend- und AusbildungsvertretungMobbingLufthansa Cargo Rückzahlung FortbildungskostenSonderzahlungTerminsvertretung Arbeitsrecht HamburgTierschutzbeauftragte Mehrarbeit ÜberstundenHeadhunter


Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo - Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


 

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte