Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor Ausspruch einer jeden Kündigung angehört werden. Die Anhörung des Betriebsrats ist Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. § 102 Betriebverfassungsgesetz ist die rechtliche Grundlage Dabei kommt es eben nicht darauf an, ob eine Aushilfe, ein Auszubildender, ein ungelernter Hilfsarbeiter oder ein Abteilungsleiter gekündigt werden soll. Ein weit verbreiteter Irrtum …
Arbeitgeberpflichten
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern gewisse Pflichten, die sogenannten Arbeitgeberpflichten. Diese lassen sich in Haupt- und Nebenpflichten unterteilen. Die Hauptarbeitgeberpflichten Zur Hauptarbeitgeberpflicht gehört die Lohnzahlungspflicht. Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet den Arbeitgeber im Gegenzug für seine Arbeit zu entlohnen. Der Lohn bestimmt sich dabei nach individuellen Vereinbarungen oder Tarifverträgen. Ist die Höhe des Lohns nicht bestimmt, so richtet sich die Höhe …
Betriebsratswahl
Die Wahl eines neuen Betriebsrats ist detailliert in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz geregelt – es sind also zahlreiche Vorschriften und Einzelheiten zu beachten. Jeder Betrieb mit mindestens 5 Mitarbeitern kann einen Betriebsrat wählen Grundsätzlich kann ein Betriebsrat in jedem Betrieb, mit fünf oder mehr ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Von den Arbeitnehmern müssen mindestens drei wählbar sein. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind …
Kleinbetrieb
Die Frage, ob es sich bei einem Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt, scheint auf den ersten Blick eher das Interesse von Betriebswirtschaftlern zu wecken. Tatsächlich ist die Frage, ob Kleinbetrieb oder nicht, im Arbeitsrecht jedoch oftmals von zentraler Bedeutung. Immer, wenn ein Mitarbeiter gegen seine Kündigung vorgehen will, muss geprüft werden, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für das entsprechende Arbeitsverhältnis anwendbar …
Personalrat
Der Personalrat ist das von den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst gewählte das Pendant zum Betriebsrat. Durch die Beteiligung des Personalrats an dienstlichen und personellen Entwicklungen, sollen die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichergestellt werden. Die Rechte und Pflichten des Personalrats ergeben sich aus den Bundes- und Landespersonalvertretungsrechten (BPersVG). Wie die Betriebsräte, haben die Personalräte weitreichende Beteiligungs-, Mitwirkungs-, Mitbestimmungs-, Anhörungs-, Beratungs-, …