Mündliche Kündigungen sind grundsätzlich und ohne jede Ausnahme unwirksam. Trotzdem sollte der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer unbedingt und sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, um das weitere Vorgehen zu planen. Das Anstellungsverhältnis bleibt nämlich rechtlich nach einer mündlichen Kündigung ohne Einschränkungen bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für Kündigungen des Arbeitnehmers und Aufhebungsverträge.
Der Mündlichen Kündigung folgt oft die Schriftliche Kündigung
Die Erfahrung zeigt, daß nach einer mündlichen Kündigung in der Regel die schriftliche Kündigung oder eine Kündigungsbestätigung sehr schnell folgt. Darauf sollte man vorbereitet sein. Wichtig dabei ist: Es kommt auf die Feinheiten an. Gerade bei sogenannten Kündigungsbestätigungen machen Arbeitgeber oft kapitale Fehler.
Deshalb sollten Sie bereits bei jeder Androhung einer Kündigung oder einer mündlichen Kündigung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung.
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Befristet Arbeitsverträge für Fußballprofis – Haben Profisportler keine Rechte?
Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich an enge Voraussetzungen geknüpft. Ein Arbeitsvertrag darf nur befristet werden, wenn ein Sachgrund nach §14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) (beispielsweise wenn nur vorübergehend betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung besteht) oder wenn die Befristung höchstens zwei Jahre beträgt.
Befristete Verträge im Profifußball zulässig
Dass befristete Arbeitsverträge auch im Profifußball zulässig sind, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland- Pfalz.
Im vorliegenden Fall hatte Heinz Müller, ehemaliger Torwart von Mainz 05, vor dem Arbeitsgericht Mainz geklagt.
Müller erhielt zunächst einen 3-Jahres Vertrag bei Mainz 05, schließlich erhielt er einen neuen befristeten Vertrag über 2 Jahre. Dieser wurde jedoch vom Bundesligisten Mainz 05 nicht mehr verlängert….WEITERLESEN
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