Lohnforderungen durchsetzen – Chancen, Risiken und wichtige Tipps

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Die Durchsetzung von Lohnforderungen ist für viele Arbeitnehmer eine wichtige und oft notwendige Maßnahme, um ausstehende Gehaltszahlungen oder andere Vergütungsansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen. Doch bevor man den rechtlichen Weg einschlägt, sollte man die finanziellen, zeitlichen und strategischen Aspekte genau abwägen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Geltendmachung Ihrer Lohnansprüche beachten sollten.

Lohnforderungen – Was steht Ihnen zu?

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, ist es wichtig zu klären, welche Lohnansprüche Ihnen tatsächlich zustehen. Dazu gehören:

•Regelmäßiges Gehalt oder Lohn – Monatliche Zahlungen laut Arbeitsvertrag

•Überstundenvergütung – Vergütung für zusätzlich geleistete Arbeitsstunden

•Sonderzahlungen – Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni

•Zuschläge – Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge

•Urlaubsabgeltung – Zahlung für nicht genommenen Urlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

•Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Anspruch auf Gehalt trotz Krankheit gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz

Wichtige Unterlagen für den Nachweis der Entgeltansprüche:

•Arbeitsvertrag und eventuelle Zusatzvereinbarungen

•Lohnabrechnungen und Kontoauszüge

•Schriftliche Vereinbarungen über Sonderzahlungen oder Überstunden

•Nachweise über geleistete Arbeitszeiten (z. B. Stundenzettel, Zeugen)

Fristen zur Geltendmachung von Lohnansprüchen

Die Geltendmachung von Lohnansprüchen unterliegt bestimmten Fristen. Arbeitnehmer sollten folgende Punkte unbedingt beachten:

Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag:

•Häufig gibt es vertraglich geregelte Ausschlussfristen (z. B. drei Monate), nach deren Ablauf der Anspruch verfällt.

•Diese Fristen gelten vorrangig und sollten dringend eingehalten werden.

Gesetzliche Verjährungsfrist:

•Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Verjährungsfrist für Lohnforderungen drei Jahre ab dem Ende des jeweiligen Jahres (§ 195 BGB).

Klagefrist bei Kündigung:

•Falls eine Kündigung erfolgt ist, muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden .

Vorgehensweise bei offenen Lohnforderungen

Wenn der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht zahlt, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

Schriftliche Mahnung:

•Setzen Sie dem Arbeitgeber eine Frist zur Zahlung und fordern Sie den ausstehenden Betrag schriftlich ein.

Einschaltung des Betriebsrats:

•Falls vorhanden, kann der Betriebsrat unterstützen und vermitteln.

Rechtliche Schritte einleiten:

•Falls keine Zahlung erfolgt, bleibt der Gang zum Arbeitsgericht, um eine Lohnklage zu erheben.

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Das arbeitsgerichtliche Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:

Einreichung der Klage:

•Die Klage wird beim Arbeitsgericht eingereicht.

•Der Zugang der Klageschrift wird dem Arbeitgeber zugestellt.

•Gerichtskosten müssen zunächst nicht gezahlt werden; erst im Berufungsverfahren entstehen Kosten.

Der Gütetermin:

•In der Regel findet innerhalb von 4-8 Wochen nach Klageeinreichung ein Gütetermin statt.

•Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, oft durch einen Vergleich.

•Vergleichsangebote können z. B. Teilzahlungen oder Ratenzahlungen umfassen.

Kammertermin:

•Falls keine Einigung im Gütetermin erzielt wird, folgt der Kammertermin, der oft Monate später angesetzt wird.

•Die Verhandlung erfolgt vor einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

•Beweise werden aufgenommen, z. B. Zeugenaussagen oder Dokumente.

Urteil:

•Nach Abschluss der Beweisaufnahme fällt das Gericht ein Urteil.

•Beide Parteien können Berufung einlegen.

Dauer des Verfahrens:

Ein arbeitsgerichtliches Verfahren kann mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern, insbesondere wenn es in die Berufung geht.

Kostenrisiken – Lohnt sich eine Lohnklage?

Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie das Verfahren gewinnen, müssen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten selbst tragen!

Das bedeutet, dass die Kosten für den Anwalt aus dem Nettobetrag der zugesprochenen Lohnforderung bezahlt werden müssen.

Beispielrechnung einer Lohnklage:

•Angenommene Lohnforderung: 3.000 € brutto

•Nach Steuern und Abzügen: 1.800 € netto

•Anwaltskosten für das Verfahren (1. Instanz): ca. 1.500 €

•Verbleibender Nettogewinn: nur 300 €

Fazit: In vielen Fällen lohnt sich eine Lohnklage finanziell nicht, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Vorteile einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht kann entscheidend sein, um das finanzielle Risiko zu minimieren.

Was übernimmt Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

•Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten

•Wirtschaftliche Durchsetzung auch kleinerer Forderungen

•Keine finanziellen Risiken bei Niederlage

•Unterstützung bei außergerichtlichen Verhandlungen

Wichtig: Viele Versicherungen haben eine Wartezeit von 3 Monaten. Eine Versicherung sollte daher frühzeitig abgeschlossen werden.

Alternative Lösungswege

Bevor eine Klage eingereicht wird, sollten alternative Einigungsmöglichkeiten geprüft werden:

•Vergleich mit dem Arbeitgeber: Oft wirtschaftlich sinnvoller als ein Gerichtsverfahren.

•Betriebsrat einschalten: Unterstützung durch innerbetriebliche Gremien.

•Mediation: Ein neutraler Vermittler kann helfen, eine schnelle Lösung zu finden.

Kurz und Knapp – Wann lohnt sich eine Lohnklage?

Die Durchsetzung von Lohnansprüchen ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Bevor Sie den Schritt zur Klage gehen, sollten Sie folgende Fragen beantworten:

•Wie hoch ist die Lohnforderung im Verhältnis zu den zu erwartenden Kosten?

•Habe ich eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten deckt?

•Lohnt sich eine außergerichtliche Einigung?

•Wie lange bin ich bereit, auf mein Geld zu warten?

Empfehlung: Ohne Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe sollte eine Klage wohlüberlegt sein. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung die bessere Lösung.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell zu Ihren Möglichkeiten und Chancen bei der Durchsetzung Ihrer Lohnforderungen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

FAQs Wann lohnt sich eine Lohnklage?

1. Wie lange habe ich Zeit, um eine Lohnklage einzureichen?

Die Geltendmachung von Lohnansprüchen unterliegt strengen Fristen. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche möglichst frühzeitig prüfen lassen, da vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen greifen können.

In der Praxis gibt es zwei wichtige Fristen: die tariflichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen (oft nur 3 Monate) und die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Eine verspätete Klage kann dazu führen, dass die Ansprüche unwiederbringlich verloren gehen.

Rechtliche Einordnung: Nach § 195 BGB beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch Ausschlussfristen, die Vorrang haben und einen früheren Verlust der Ansprüche bewirken.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer verlangt nach einem Jahr sein Weihnachtsgeld zurück – da sein Tarifvertrag eine 3-monatige Ausschlussfrist vorsieht, ist der Anspruch bereits erloschen.
  • Ein anderer Arbeitnehmer klagt auf Lohnnachzahlung innerhalb der gesetzlichen 3-Jahresfrist und kann seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Kurz und Knapp: Um Verluste zu vermeiden, sollten Lohnforderungen möglichst schnell schriftlich geltend gemacht und bei Nichtzahlung rechtzeitig Klage eingereicht werden.


2. Welche Kosten entstehen mir bei einer Lohnklage?

Die Kosten einer Lohnklage setzen sich aus Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und eventuell weiteren Ausgaben zusammen. Wichtig zu wissen: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch im Erfolgsfall.

Die Höhe der Kosten hängt vom Streitwert ab. Für eine Forderung von 3.000 € betragen die Anwaltskosten für beide Parteien jeweils ca. 1.500 €. Eine Klage lohnt sich oft nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder hohe Forderungen im Raum stehen.

Rechtliche Einordnung: Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gilt in erster Instanz das Prinzip, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Im Erfolgsfall erhält der Kläger seinen zugesprochenen Lohn, muss jedoch seine Anwaltskosten selbst übernehmen.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer klagt 5.000 € ein, gewinnt, zahlt aber 2.000 € Anwaltskosten und erhält am Ende nur einen kleinen Nettoertrag.
  • Ein anderer Arbeitnehmer mit Rechtsschutzversicherung klagt erfolgreich und erhält seinen vollen Lohn zurück.

Kurz und Knapp: Ohne Rechtsschutzversicherung können die Kosten einer Lohnklage den wirtschaftlichen Nutzen erheblich schmälern. Eine sorgfältige Abwägung ist daher erforderlich.


3. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber insolvent ist?

Die Insolvenz des Arbeitgebers ist für Arbeitnehmer besonders problematisch, da sie häufig ihre Lohnansprüche nicht mehr vollständig durchsetzen können. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, um den Schaden zu begrenzen.

In einem Insolvenzverfahren können Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen, das bis zu drei Monate des rückständigen Lohns abdeckt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Ansprüche als Insolvenzforderung angemeldet werden.

Rechtliche Einordnung: Nach § 108 InsO bleiben Arbeitsverhältnisse bestehen, bis der Insolvenzverwalter entscheidet. Lohnforderungen vor Eröffnung der Insolvenz müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer erhält durch Insolvenzgeld seine letzten drei Monatsgehälter, kann jedoch ältere Forderungen nicht mehr realisieren.
  • Ein anderer meldet seine Ansprüche an, erhält aber nur eine geringe Quote von 10 % der offenen Forderungen.

Kurz und Knapp: Bei Insolvenz des Arbeitgebers sollte schnell gehandelt und Insolvenzgeld beantragt werden.


4. Muss ich einen Anwalt für eine Lohnklage beauftragen?

Es besteht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang in der ersten Instanz. Arbeitnehmer können die Klage selbst einreichen, was Kosten spart. Allerdings sind die Verfahrensregeln oft komplex, und ein Anwalt kann helfen, Fehler zu vermeiden.

Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und das Verfahren professionell zu führen. Ohne fachliche Beratung könnten formale Fehler zur Abweisung der Klage führen.

Rechtliche Einordnung: Nach § 11 Abs. 1 ArbGG ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht zwingend erforderlich.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer reicht selbst Klage ein, verliert jedoch wegen formeller Fehler.
  • Ein anderer Arbeitnehmer gewinnt mit anwaltlicher Hilfe seine Forderungen erfolgreich.

Kurz und Knapp: Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, aber oft ratsam, um Fehler zu vermeiden.


5. Welche Unterlagen benötige ich für eine Lohnklage?

Für eine erfolgreiche Klage sind Beweise entscheidend. Dazu gehören:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Stundennachweise
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

Rechtliche Einordnung: Nach § 138 ZPO ist jede Partei verpflichtet, die ihr bekannten Tatsachen vorzubringen und zu beweisen.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer kann seine Überstunden durch E-Mails und Zeugen belegen.
  • Ein anderer hat keine Nachweise und verliert die Klage.

Kurz und Knapp: Ohne ausreichende Beweise sind Lohnklagen schwierig durchzusetzen.


6. Wie läuft eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht ab?

Der Ablauf umfasst folgende Schritte:

  1. Klageerhebung
  2. Gütetermin
  3. Kammertermin
  4. Urteil

Rechtliche Einordnung: Nach dem ArbGG wird zunächst ein Gütetermin angesetzt, um eine Einigung zu erzielen.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer einigt sich im Gütetermin auf eine Teilzahlung.
  • Ein anderer muss bis zum Urteil warten.

Kurz und Knapp: Der Ablauf einer Lohnklage vor dem Arbeitsgericht dauert in der Regel mehrere Monate, kann aber auch über ein Jahr dauern.


7. Kann ich trotz laufender Klage weiterarbeiten?

Eine laufende Lohnklage führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Ansprüche geltend zu machen, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Dennoch kann das Betriebsklima belastet werden, wenn der Arbeitgeber negativ auf die Klage reagiert.

In der Praxis hängt die Weiterbeschäftigung oft von der Reaktion des Arbeitgebers ab. Während einige Arbeitgeber professionell damit umgehen, kann es in anderen Fällen zu Schikanen oder Versuchen kommen, den Arbeitnehmer zur Eigenkündigung zu bewegen.

Rechtliche Einordnung: Nach § 612a BGB gilt das Maßregelungsverbot – der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil er seine Rechte wahrnimmt. Bei Mobbing oder ungerechtfertigter Behandlung kann der Arbeitnehmer weitere Ansprüche geltend machen.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer klagt auf ausstehenden Lohn, arbeitet jedoch normal weiter und erhält keine negativen Konsequenzen.
  • Ein anderer wird nach der Klage mit schlechteren Arbeitsbedingungen konfrontiert und wehrt sich erfolgreich gerichtlich gegen Mobbing.

Kurz und Knapp: Die Klage allein ist kein Kündigungsgrund. Dennoch sollte das Risiko einer belasteten Arbeitsbeziehung bedacht werden.


8. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Zahlung verweigert, obwohl ich gewonnen habe?

Auch nach einem gewonnenen Gerichtsverfahren kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt. In solchen Fällen bleibt nur die Zwangsvollstreckung über einen Gerichtsvollzieher.

Zunächst wird dem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist gesetzt. Erfolgt keine Zahlung, kann der Arbeitnehmer einen Vollstreckungstitel beantragen, mit dem er Lohnpfändungen oder Sachpfändungen durchführen lassen kann.

Rechtliche Einordnung: Nach § 704 ZPO kann der Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung betreiben, sobald ein vollstreckbares Urteil oder Vergleich vorliegt.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitgeber zahlt nach Androhung der Zwangsvollstreckung den ausstehenden Betrag sofort.
  • Ein anderer versucht sich der Zahlung zu entziehen, sodass Vermögenswerte gepfändet werden müssen.

Kurz und Knapp: Wer gewinnt, hat noch nicht automatisch sein Geld – Zwangsvollstreckung ist oft notwendig.


9. Kann ich eine Lohnklage ohne Rechtsschutzversicherung führen?

Eine Lohnklage ohne Rechtsschutzversicherung ist möglich, jedoch mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht sieht vor, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte genau abwägen, ob sich die Klage wirtschaftlich lohnt. Alternativ kann eine Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Rechtliche Einordnung: Nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gilt in der ersten Instanz das Prinzip der Kostentragung durch die Parteien. Prozesskostenhilfe ist nach §§ 114 ff. ZPO möglich.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer mit geringen Einkommen erhält Prozesskostenhilfe und kann seine Forderungen durchsetzen.
  • Ein anderer verliert die Klage und bleibt auf hohen Anwaltskosten sitzen.

Kurz und Knapp: Ohne Rechtsschutzversicherung besteht ein finanzielles Risiko, das gut überlegt sein sollte.


10. Wann lohnt sich eine Lohnklage wirtschaftlich wirklich?

Ob eine Lohnklage wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe der Forderung, eigene finanzielle Situation und ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

In vielen Fällen übersteigen die Anwaltskosten den Nettogewinn aus dem Verfahren, insbesondere bei kleinen Forderungen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann eine außergerichtliche Einigung oft die bessere Wahl sein.

Rechtliche Einordnung: Nach § 12a ArbGG gibt es in der ersten Instanz keine Erstattung der Anwaltskosten, weshalb sich wirtschaftliche Überlegungen besonders lohnen.

Fallbeispiele:

  • Ein Arbeitnehmer klagt auf 2.000 € und zahlt am Ende 1.800 € Anwaltskosten – ein Minusgeschäft.
  • Ein anderer klagt auf 10.000 € und erhält nach Abzug aller Kosten einen erheblichen Nettobetrag.

Kurz und Knapp: Eine Lohnklage lohnt sich meist nur bei hohen Forderungen oder wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.

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