Kündigung wegen 6 Monate alter Videoaufnahmen

Eine Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringt mehr Klarheit in die Frage der Nutzung von Daten aus Kameraüberwachung: Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts: Pressemitteilung Nr. 40/18 Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung …