Kündigung wegen 6 Monate alter Videoaufnahmen

Eine Aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bringt mehr Klarheit in die Frage der Nutzung von Daten aus Kameraüberwachung: Hier der Wortlaut der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts: Pressemitteilung Nr. 40/18 Offene Videoüberwachung – Verwertungsverbot Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung …

Neues Urteil: Lockerung bei Videoüberwachung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber monatelang gespeicherte Videoaufnahmen nutzen dürfen, um Mitarbeitern eine fristlose Kündigung auszusprechen. Videoüberwachung in einem Ladengeschäft Im konkreten Fall ging es um ein Tabak- und Zeitschriftengeschäft in Nordrhein- Westfalen, in dem eine Überwachungskamera offen im Laden hing, um vor Dieben zu schützen. Eigentlich. Denn im konkreten Fall nutzte der Besitzer die …