Was Arbeitnehmer über Rufbereitschaft wissen sollten

Nicht selten enthalten Arbeitsverträge Regelungen bezüglich einer Rufbereitschaft. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer sich für einen Arbeitseinsatz bereithalten. Grundsätzlich ähnelt die Rufbereitschaft dem Bereitschaftsdienst. Im Gegensatz zum Bereitschaftsdienst, darf der Arbeitnehmer im Falle einer Rufbereitschaft seinen Aufenthaltsort allerdings selbst wählen. Diesen muss er dem Arbeitgeber zudem nicht mitteilen. Erreichbarkeit muss gewährleistet werden So darf er sich außerhalb des …