Gehalt und Arbeitszeit dürfen nicht einseitig gekürzt werden

Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsparteien können somit selbst entscheiden, wer Vertragspartner wird und was genau im Vertrag festgehalten werden soll. Dies führt häufig dazu, dass auch Arbeitsverträge teils kuriose Klauseln enthalten. Häufig wird die Wirksamkeit solcher Klauseln dann erst im Rahmen eines Rechtsstreits entschieden. Keine einseitige Herabsetzung durch den Arbeitgeber So auch im Falle …