Aufhebungsvertrag – Widerruf – Anfechtung – Rücktritt

Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie diesen Aufhebungsvertrag auch unterzeichnen wollen. Denn in der Regel lässt sich die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages nicht rückgängig machen. Aufhebungsvertrag – Widerruf – Anfechtung – Rücktritt Ist der Aufhebungsvertrag erst einmal unterschrieben, ist der Rücktritt, Widerruf oder Anfechtung fast immer ausgeschlossen. In der Praxis sind die Fälle, …