Kündigung wegen Beleidigung: „soziale Arschlöcher“

Ein langjähriger Arbeitnehmer bei einem Familienunternehmens bezeichnete seine Vorgesetzten als „soziale Arschlöcher“. Hierfür kassierte er eine fristlose Kündigung, gegen die er eine Kündigungsschutzklage erhob. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteile nun, dass die fristlose Kündigung zurecht ausgesprochen wurde. Der 62-jährige Arbeitnehmer war seit 23 Jahren bei einem kleinen, familiengeführten Gas- und Wasserinstallateurbetrieb angestellt. Auslöser für einen Streit war eine Frage an den …