Eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bezieht sich auf eine ungerechtfertigte, weniger günstige Behandlung einer Person im Vergleich zu anderen Personen in einer vergleichbaren Situation aufgrund eines oder mehrerer der im AGG aufgeführten Diskriminierungsmerkmale. Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Benachteiligungen können direkt oder …