Dürfen Azubis in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub einreichen?

Auszubildende, deren Ausbildung schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein stattfindet, haben Anspruch auf Bildungsfreistellung. Sie sind dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richtern gleichgestellt. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis aber seit mindestens 6 Monaten bestehen. Rechtsgrundlage ist das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Die Dauer der Bildungsfreistellung, wie der Bildungsurlaub rechtlich genannt wird, ist 5 Tage pro Kalenderjahr. Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein …