Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein

Die Bildungsfreistellung oder der Bildungsurlaub ist ein besonderes Recht, das Arbeitnehmer in Deutschland haben, um sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Bildungsurlaub ist grundsätzlich Landesrecht. Alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben ein Bildungsurlaubsgesetz bzw. eine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung. In Schleswig-Holstein gelten besondere Regelungen und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub. Kurz und Knapp: Anspruch auf Bildungsurlaub …

Dürfen Azubis in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub einreichen?

Auszubildende, deren Ausbildung schwerpunktmäßig in Schleswig-Holstein stattfindet, haben Anspruch auf Bildungsfreistellung. Sie sind dabei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richtern gleichgestellt. Dabei muss das Beschäftigungsverhältnis aber seit mindestens 6 Monaten bestehen. Rechtsgrundlage ist das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG). Die Dauer der Bildungsfreistellung, wie der Bildungsurlaub rechtlich genannt wird, ist 5 Tage pro Kalenderjahr. Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung in Schleswig-Holstein …