Browserverlauf im Dienstrechner – Was darf der Chef?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Dienstrechner in seinem Betrieb auswerten – und bei Verstößen arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen und bei schwerwiegenden Verstößen oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung aussprechen. Einschränkungen können sich insbesondere aus Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz ergeben. Wer mit dem Firmenrechner während der Arbeitszeit privat surft, muss grds. mit einer Kündigung rechnen. Und der Grund ist ganz einfach: Privates Surfen …