Geknicktes und getackertes Arbeitszeugnis ist in Ordnung

Streitigkeiten über ein nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Arbeitszeugnis gibt es an deutschen Arbeitsgerichten zu Hauf. Auch wenn der folgende Streit etwas banal anmuten mag – ganz unberechtigt ist der Einwand des Klägers unserer Ansicht nach nicht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied nun – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnis …