Streitigkeiten über ein nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Arbeitszeugnis gibt es an deutschen Arbeitsgerichten zu Hauf. Auch wenn der folgende Streit etwas banal anmuten mag – ganz unberechtigt ist der Einwand des Klägers unserer Ansicht nach nicht. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied nun – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnis …