Streitigkeiten über ein nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Arbeitszeugnis gibt es an deutschen Arbeitsgerichten zu Hauf. Auch wenn der folgende Streit etwas banal anmuten mag – ganz unberechtigt ist der Einwand des Klägers unserer Ansicht nach nicht.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied nun – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts – dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erteilung eines Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber dann ausreichend erfüllt ist, wenn das Zeugnis zweimal gefaltet wurde, um es in einem Geschäftsumschlag üblicher Größer zu verschicken. Ein geknicktes Originalzeugnis ist jedenfalls immer dann in Ordnung, wenn es so kopiert werden kann, dass man die Knicke nicht mehr sieht.
Klage wegen geknickten und getackerten Zeugnisses
Geklagt hatte ein Disponent im Vertrieb, der bei der Beklagten, einem Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung, seit 2010 beschäftigt war. Dieser wurde ordentlich zum 30.11.2015 gekündigt, wogegen er sich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzte. Im Rahmen des Prozesses schlossen die Parteien einen Vergleich ab, durch welchen das Arbeitsverhältnis zu Ende November 2015 gegen Zahlung einer Abfindung enden sollte. Zusätzlich vereinbarten die Parteien, dass die Beklagte ein Endzeugnisses mit einer guten Bewertung von Leistung und Verhalten erstellen werde.
Dies tat die ehemalige Arbeitgeberin auch. Jedoch war der Kläger weder mit der Form noch mit dem Inhalt des Zeugnisses einverstanden, sodass er auch hiergegen Klage erhob. Das Arbeitsgericht verurteilte das Unternehmen wiederum zur Erteilung eines Zeugnisses entsprechend einer vorformulierten Vorlage. Da ihm dies jedoch nicht ausreichte, legte der Kläger noch Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ein.
Im Rahmen der zweiten Instanz verlangte er von seiner ehemaligen Arbeitgeberin ein ungetackertes und ungeknicktes Zeugnis, weil es ansonsten nicht als Bewerbungsunterlage geeignet sei. So bringe ein Zeugnis in einer derartigen Form zum Ausdruck, dass das Unternehmen nicht mit ihm als Arbeitnehmer zufrieden gewesen sei. Mit diesem Begehren blieb er jedoch ohne Erfolg.
Die Richter am Landesarbeitsgericht erkannten darauf, dass der Kläger keinen Anspruch auf ein ungetackertes und ungeknicktes Arbeitszeugnis habe. So sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der Anspruch auf ein ausreichendes Arbeitszeugnis auch dann erfüllt, wenn es zweimal gefaltet wurde, um es anschließend in einem Geschäftsumschlag mit entsprechender Größe zu verschicken. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich das Originalexemplar so kopieren lasse, dass man die Knicke auf den Kopien nicht mehr erkennen kann.
So war es auch im vorliegenden Fall. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber stets angab, das Zeugnis ungeknickt in einem Umschlag im A4-Format verschickt zu haben. Auch die Tackernadel im Zeugnis sahen die Arbeitsrichter nicht als problematisch an. Dies sei kein unzulässiges Geheimzeichen dafür, dass der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers unzufrieden gewesen sei. Es sei daher kein Widerspruch mit der guten Bewertung erkennbar.
Die Richter wiesen den Kläger auch darauf hin, dass es rechtsmissbräuchlich anmutet, über zwei Instanzen hinweg ein ungeknicktes Zeugnis einzuklagen, anstatt es – wie auch angeboten – bei der 11 km entfernten Beklagten abzuholen.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2017, Az.: 5 Sa 314/17
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Schriftformerfordernis von Aufhebungsvertrag und Kündigung
Der dann oft folgende Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht bringt für den Mitarbeiter glücklicherweise eine erfreuliche Nachricht: Er hat seinen Arbeitsplatz nicht – wie von ihm angenommen – verloren, denn ein mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag oder eine mündlich erklärte Kündigung sind unwirksam.
Mehr Information zum Thema Kündigung hier: Kündigungsschutz – Abfindung – Fristlose Kündigung – Betriebsbedingte Kündigung – Was ist die Kündigungsschutzklage?– Fürsorgepflicht – krankheitsbedingte Kündigung – Sonderkündigungsschutz– Weihnachtsgeld – Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg – – Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg – Anwalt Kündigungsschutz Hamburg– Fristlose Kündigung Corona
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Nach der Einigung mit dem Arbeitgeber von Schwangerschaft erfahren – was tun?
Kündigung, Kündigungsschutzklage, Schwangerschaft, Sonderkündigungsschutz, Vergleich, Einigung
Mit diesem Wortband kann man einen Fall beschreiben, der uns vor Einiger Zeit erreichte.
Hier die Anfrage, die uns zum Jahreswechsel erreichte:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Gülbas,
am 30.11.2021 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich habe selber Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und wir haben uns am Telefon auf eine Abfindung geeinigt. Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich schwanger bin, Anfang dritter Monat. Ich bin mir jetzt unsicher wegen dem Kündigungsschutz in der Schwangerschaft.
Was soll ich am besten tun und wie sind meine Rechte?… WEITERLESEN
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr viele Kündigungen haben Schwachpunkte, die eine erfolgversprechende Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens erlauben. Dabei handelt es sich oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
Im Ergebnis gehen für den Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung sind aber häufig nur für die echten Fachleuten erkennbar, was den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht praktisch immer, wenn eine Kündigung vorliegt, sinnvoll macht.
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Überstunden abbummeln
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Wahl: Überstunden abbummeln, das heißt durch Freizeit ausgleichen, oder lieber ausbezahlen lassen. Im Regelfall gilt dabei, dass Überstunden zusätzlich zum Monatsgehalt zu bezahlen sind, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat. Viele Arbeitgeber sind aber nicht dazu bereit, die Überstunden auszubezahlen. Sie fordern stattdessen von ihren Arbeitnehmern, dass diese die angesammelten Überstunden abbummeln. ..Weiterlesen
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
Profis zum Kündigungsschutz: Pöppel Rechtsanwälte – Rechtsanwalt in Husum – Rechtsanwalt für Kündigungsschutz in Husum – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eilbek – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Eimsbüttel– Rechtsbeistand bei Kündigung in Wilhelmsburg– Anwalt für Kündigungsschutz in Bergedorf–Spezialist für Kündigung in Hamburg– Bester Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
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