Arbeitszeugnis darf nicht ironisch formuliert sein

Die Formulierungen in Arbeitszeugnissen führen immer wieder zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden. Denn häufig erhalten Mitarbeiter eine andere, schlechtere Bewertung im Zeugnis, als eigentlich erwartet. Ganz anders war es jetzt in einem Fall, denn das Landesarbeitsgericht Hamm zu entscheiden hatte. Hier wurde der Mitarbeiter nicht schlechter bewertet, sondern im ganz im Gegenteil: viel besser, als …