„ Wer einen Job hat, hat auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag“: Davon gehen viele Arbeitnehmer aus, dies stimmt jedoch nicht immer: Oft wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag zuerst vom Arbeitnehmer unterschrieben, dann tritt dieser die Stelle an und wartet – entweder längere Zeit oder sogar vergeblich – darauf, dass auch der Arbeitgeber den Vertrag unterzeichnet. Der – aus was für Gründen auch …