Arbeitsunfall einer Prostituierten bei Flucht vor Zuhälter

Ein ungleich tragischer, aber auch kurioser Fall beschäftigte das Hamburger Sozialgericht: Eine Prostituierte sprang bei der Flucht vor ihrem Zuhälter aus dem zweiten Stock und wollte den anschließenden Sturz als Arbeitsunfall geltend machen. Ob eine Anerkennung als Arbeitsunfall erfolgt, hängt zentral davon ab, ob die Prostituierte selbstständig war oder als Arbeitnehmerin beschäftigt wurde. Die Richter stellten aber klar, dass in …