LAG Hamm vs. BAG: Keine Pflicht zur Befolgung unbilliger Weisungen? Wer den Weisungen seines Arbeitgebers bisher nicht Folge leistete, musste mit harten arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung rechnen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen auch unbillige Weisungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Unbilligkeit befolgt werden. Diesem zweifelhaften Rechtsstandpunkt ist zuletzt das LAG Hamm entschieden entgegengetreten. Das Gesetz …