Was Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor der Unterschrift wissen müssen Ihr Gesellschafter, Ihr Aufsichtsrat oder Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor – vielleicht mit dem Hinweis, schnell zu unterschreiben. Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Denn als Führungskraft stehen bei einem Aufhebungsvertrag in aller Regel Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich auf dem Spiel: Abfindung, Pensionszusagen, Boni, …
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