Was ist im Homeoffice erlaubt und was nicht?

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Homeoffice bietet Arbeitnehmern mehr Flexibilität, sorgt aber auch für Unsicherheiten: Was darf ich während der Arbeitszeit tun? Wo endet die Freiheit, und wo beginnt der Arbeitszeitbetrug? Dieser Artikel klärt auf, welche Regeln gelten und worauf Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber achten sollten.

Arbeitsrechtliche Grundlagen zum Homeoffice

Viele Arbeitnehmer arbeiten inzwischen regelmäßig oder zumindest teilweise von zu Hause aus. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten?

Gesetzliche Grundlagen und Pflichten

Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice besteht in Deutschland bisher nicht, es sei denn, eine entsprechende Vereinbarung ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Dennoch müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bestimmte Pflichten einhalten:

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsschutzvorgaben auch im Homeoffice eingehalten werden.
  • Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitszeiten korrekt erfassen und sich an die vereinbarten Regelungen halten.
  • Die Kommunikation über Erreichbarkeit und Arbeitszeiten sollte klar definiert sein.

Arbeitszeiterfassung: Was ist vorgeschrieben?

Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das gilt auch im Homeoffice. Arbeitnehmer müssen Beginn, Ende und Pausen dokumentieren.

Was ist im Homeoffice erlaubt – und was nicht?

Viele fragen sich: Darf ich zwischendurch private Dinge erledigen? Die Antwort hängt von der Arbeitszeitregelung ab.

Private Erledigungen während der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt: Wer im Homeoffice arbeitet, sollte sich an die vertraglich festgelegte Arbeitszeit halten. Ein kurzer Gang zur Kaffeemaschine oder eine Toilettenpause sind unproblematisch. Längere private Aktivitäten wie Einkaufen, Kinderbetreuung oder ein Friseurtermin während der Arbeitszeit hingegen können problematisch sein, wenn sie nicht abgesprochen sind.

Vertrauensarbeitszeit vs. feste Arbeitszeiten

  • Vertrauensarbeitszeit: Solange die Arbeit erledigt wird, kontrolliert der Arbeitgeber nicht, wann und wie lange gearbeitet wird.
  • Feste Arbeitszeiten: Der Arbeitnehmer muss sich an Kernarbeitszeiten halten und zu bestimmten Zeiten erreichbar sein.

Wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde, können Arbeitnehmer in der Regel selbst entscheiden, wann sie ihre Aufgaben erledigen. Bei festen Arbeitszeiten müssen private Termine in die Freizeit verschoben werden.

Rechtliche Risiken: Arbeitszeitbetrug und Konsequenzen

Was gilt als Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn:

  • Arbeitszeit erfasst wird, obwohl der Arbeitnehmer in dieser Zeit private Tätigkeiten ausübt.
  • Absprachen über Arbeitszeiten missachtet werden.
  • Zeiterfassungen nachträglich manipuliert werden.

Mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen

Je nach Schwere des Verstoßes drohen:

  • Abmahnung bei erstmaligem Fehlverhalten.
  • Kündigung bei wiederholtem oder schwerwiegendem Betrug.
  • Schadensersatzforderungen, wenn dem Arbeitgeber ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Praktische Beispiele aus dem Homeoffice-Alltag

Fall 1: Der Friseurtermin während der Arbeitszeit

Wer während der Arbeitszeit zum Friseur geht, ohne sich abzumelden, riskiert eine Abmahnung.

Fall 2: Kinderbetreuung und Homeoffice – geht das?

Arbeitgeber erwarten, dass während der Arbeitszeit gearbeitet wird. Eine dauerhafte Kinderbetreuung nebenbei ist problematisch, es sei denn, flexible Arbeitszeiten sind vereinbart.

Fall 3: Arbeiten im Café – erlaubt oder nicht?

Wenn Datenschutzvorgaben eingehalten werden und der Arbeitgeber mobiles Arbeiten erlaubt, ist das Arbeiten im Café meist unproblematisch.

Fall 4: Nebenjobs im Homeoffice – was ist zu beachten?

Ein Nebenjob muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wer während der regulären Arbeitszeit einer anderen Tätigkeit nachgeht, begeht Vertragsbruch.

Fall 5: Überstunden und Erreichbarkeit am Abend

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, außerhalb ihrer Arbeitszeit erreichbar zu sein, es sei denn, es gibt eine gesonderte Vereinbarung.

Homeoffice als Chance oder Risiko?

Homeoffice bietet viele Vorteile, aber auch Herausforderungen. Klare Regeln, eine transparente Kommunikation und eine verantwortungsbewusste Zeiterfassung sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Hausarbeit im Homeoffice


FAQs – Häufige Fragen zum Thema Homeoffice

Darf mein Arbeitgeber mich im Homeoffice überwachen?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, inwieweit ihr Arbeitgeber im Homeoffice kontrollieren darf, ob und wie sie arbeiten. Besonders in Zeiten digitaler Überwachungstechnologien ist das ein sensibles Thema, das sowohl datenschutzrechtliche als auch arbeitsrechtliche Implikationen hat.

Die Frage nach der Überwachung im Homeoffice hängt maßgeblich von der Art der Kontrolle ab. Während eine gewisse Nachvollziehbarkeit der Arbeitsleistung zulässig ist, sind verdeckte Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich verboten. Arbeitgeber dürfen keine heimlichen Screenshots, Kameraaufzeichnungen oder Keylogger nutzen, um die Tätigkeit ihrer Angestellten zu verfolgen. Allerdings gibt es zulässige Mittel, um die Einhaltung der Arbeitszeit sicherzustellen, wie beispielsweise Zeiterfassungssysteme oder regelmäßige Meetings zur Fortschrittskontrolle.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzen klare Grenzen für die Überwachung am Arbeitsplatz, die auch im Homeoffice gelten. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten muss stets auf einer gesetzlichen Grundlage oder einer freiwilligen Einwilligung des Mitarbeiters basieren. Eine dauerhafte Videoüberwachung oder das heimliche Erfassen von Tastatureingaben ist unzulässig und kann sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen für den Arbeitgeber haben.

Ein Beispiel für zulässige Kontrolle wäre ein Zeiterfassungssystem, das dokumentiert, wann sich Mitarbeiter ein- und ausloggen. Ein unzulässiges Beispiel wäre hingegen eine Software, die unbemerkt Bildschirmaufnahmen macht, um die Produktivität der Mitarbeiter zu überwachen.

Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie auch im Homeoffice ein Recht auf Privatsphäre haben. Arbeitgeber dürfen lediglich transparente und verhältnismäßige Maßnahmen zur Arbeitskontrolle ergreifen, aber keine heimlichen Überwachungsmechanismen nutzen. Sollten unzulässige Maßnahmen bekannt werden, können Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat oder die Datenschutzbehörde wenden.


Welche Pflichten habe ich als Arbeitnehmer im Homeoffice?

Arbeiten von zu Hause aus bietet zahlreiche Vorteile, bringt jedoch auch Pflichten für Arbeitnehmer mit sich. Viele sind sich unsicher, welche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen im Homeoffice gelten und welche Regeln beachtet werden müssen.

Grundsätzlich gilt: Auch im Homeoffice sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre vertraglich vereinbarten Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie während der Arbeitszeit tatsächlich arbeiten, sich an betriebliche Regelungen halten und ihre Arbeitszeiten korrekt dokumentieren. Arbeitgeber erwarten zudem, dass Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, insbesondere wenn sensible Unternehmensdaten verarbeitet werden.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Arbeitsvertrag gelten auch im Homeoffice. Arbeitnehmer müssen ihre vertragliche Arbeitszeit erbringen, Pausen einhalten und dürfen keine eigenmächtigen Änderungen an ihrem Arbeitsmodell vornehmen. Zudem sind sie verpflichtet, betriebliche Weisungen zu befolgen, beispielsweise zur Erreichbarkeit oder zur Nutzung von IT-Systemen. Datenschutzrechtlich sind sie dafür verantwortlich, dass vertrauliche Unternehmensdaten nicht durch Dritte einsehbar sind.

Ein Beispiel für die Verletzung von Pflichten wäre ein Arbeitnehmer, der im Homeoffice dauerhaft private Tätigkeiten erledigt und seine Arbeitszeit falsch dokumentiert. Ein weiteres Beispiel wäre eine fahrlässige Datenschutzverletzung, etwa wenn ein Mitarbeiter Kundendaten auf einem privaten, ungesicherten Computer speichert.

Zusammenfassend sind Arbeitnehmer im Homeoffice nicht weniger verpflichtet als im Büro. Sie müssen sich an Arbeitszeiten und betriebliche Vorgaben halten und für den Schutz sensibler Daten sorgen. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, etwa Abmahnungen oder Kündigungen.


Kann mein Arbeitgeber mich zur Rückkehr ins Büro zwingen?

Nach mehreren Jahren pandemiebedingter Homeoffice-Regelungen stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, ob ihr Arbeitgeber sie wieder ins Büro zurückholen darf. Während einige Unternehmen auf flexible Modelle setzen, bestehen andere auf einer vollständigen Rückkehr.

Ob eine Rückkehr ins Büro erzwungen werden kann, hängt davon ab, ob es eine vertragliche oder betriebliche Vereinbarung zum Homeoffice gibt. Wenn das Homeoffice nur eine vorübergehende Maßnahme war und im Arbeitsvertrag kein dauerhafter Anspruch darauf geregelt ist, kann der Arbeitgeber anordnen, dass Arbeitnehmer wieder im Büro arbeiten müssen. Wenn hingegen eine feste Homeoffice-Vereinbarung besteht, kann der Arbeitgeber diese nicht einseitig aufheben.

Laut geltendem Arbeitsrecht kann der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, an welchem Ort die Arbeit verrichtet wird, solange keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Arbeitnehmer müssen daher einer Rückkehr ins Büro nachkommen, sofern ihr Vertrag oder eine betriebliche Regelung nichts anderes vorsieht. Eine Ausnahme besteht, wenn gesundheitliche Gründe oder außergewöhnliche persönliche Umstände dagegensprechen.

Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, das nach der Pandemie die Homeoffice-Regelungen aufhebt und verlangt, dass alle Mitarbeiter wieder ins Büro kommen. Ein weiteres Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der sich auf gesundheitliche Risiken beruft und eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, um weiterhin von zu Hause aus arbeiten zu dürfen.

Zusammenfassend kann der Arbeitgeber eine Rückkehr ins Büro fordern, wenn keine dauerhafte Homeoffice-Vereinbarung existiert. Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie vertragliche Ansprüche auf Homeoffice haben oder individuelle Lösungen mit dem Arbeitgeber verhandeln können.


Habe ich Anspruch auf Erstattung von Homeoffice-Kosten?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihr Arbeitgeber Kosten für Strom, Internet oder Arbeitsmittel im Homeoffice übernehmen muss. Diese Frage ist besonders relevant, da das Arbeiten von zu Hause zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen kann.

Ob Kosten erstattet werden, hängt davon ab, ob das Homeoffice freiwillig genutzt wird oder vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Wurde Homeoffice ausdrücklich als betriebliche Maßnahme eingeführt, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, notwendige Arbeitsmittel bereitzustellen oder Kosten zu erstatten. Nutzt der Arbeitnehmer das Homeoffice hingegen freiwillig, besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch.

Nach § 670 BGB können Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen haben, wenn sie notwendige Kosten für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung tragen. Dazu gehören beispielsweise Büromöbel oder technische Ausstattung. Allerdings gibt es keine pauschale gesetzliche Regelung zur Erstattung laufender Kosten wie Strom oder Internet.

Ein Beispiel für eine mögliche Kostenerstattung wäre, wenn ein Unternehmen die Anschaffung eines ergonomischen Bürostuhls übernimmt. Ein weiteres Beispiel wäre eine Pauschalzahlung des Arbeitgebers für zusätzliche Internetkosten.

Insgesamt haben Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der Arbeitgeber Homeoffice verpflichtend anordnet. Andernfalls müssen individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um Kostenfragen zu klären.


Kann mein Arbeitgeber mich für private Tätigkeiten während der Arbeitszeit abmahnen?

Viele Arbeitnehmer nutzen die Flexibilität des Homeoffice, um private Dinge zwischendurch zu erledigen. Doch nicht alles ist erlaubt – und in manchen Fällen kann es sogar zu einer Abmahnung kommen.

Grundsätzlich gilt: Während der Arbeitszeit muss gearbeitet werden. Ein kurzer Gang zur Kaffeemaschine oder zur Toilette ist unproblematisch, aber längere private Tätigkeiten wie Einkaufen, Kinderbetreuung oder Friseurtermine ohne vorherige Absprache sind kritisch. Besonders problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit falsch erfassen oder absichtlich Arbeitszeit vortäuschen.

Arbeitszeitbetrug ist ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten. Wer beispielsweise eine Stunde lang private Dinge erledigt, diese Zeit aber als Arbeitszeit dokumentiert, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Missbrauch zu unterbinden.

Ein Beispiel wäre ein Arbeitnehmer, der sich während der Arbeitszeit für einen Arzttermin ausloggt, aber später seine Arbeitszeit nicht anpasst. Ein anderes Beispiel wäre eine Mitarbeiterin, die während eines vereinbarten Online-Meetings privat einkauft und nicht erreichbar ist.

Zusammenfassend dürfen private Tätigkeiten nicht dazu führen, dass Arbeitszeiten falsch erfasst oder betriebliche Abläufe gestört werden. Arbeitnehmer sollten sich an klare Absprachen halten, um arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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