
Kurz und knapp
Bei fristloser Kündigung ist die übliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I von 12 Wochen, also knapp 3 Monate.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I wird von der Arbeitsagentur praktisch immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer/in ihre/seine Arbeitslosigkeit verschuldet hat. Dies ist in der Regel bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages und bei der Sogenannten Eigenkündigung durch den/die Arbeitnehmer/in der Fall.
Lange Sperrzeit bei fristloser Kündigung
Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber verhängen die Arbeitsagenturen daher regelmäßig eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I von 12 Wochen. Darüber hinaus sind Sie bei einer wirksamen fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos und erhalten ab sofort keine Vergütung mehr vom Arbeitgeber.
Das Einkommen bricht dabei von einem Tag auf den anderen weg. Für die meisten kaum zu verkraften.
Darum kontaktieren Sie uns gerne bei jeder fristlosen Kündigung für eine kostenlose Ersteinschätzung. Denn in dem meisten Fällen einer fristlosen Kündigung können wir helfen und das Ergebnis zumindest verbessern.
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