Wie lange ist die Sperrzeit bei fristloser Kündigung?

Image

Kurz und knapp

Bei fristloser Kündigung ist die übliche Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I von 12 Wochen, also knapp 3 Monate.

Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I wird von der Arbeitsagentur praktisch immer dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer/in ihre/seine Arbeitslosigkeit verschuldet hat. Dies ist in der Regel bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber, beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages und bei der Sogenannten Eigenkündigung durch den/die Arbeitnehmer/in der Fall.

Lange Sperrzeit bei fristloser Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber verhängen die Arbeitsagenturen daher regelmäßig eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld I von 12 Wochen. Darüber hinaus sind Sie bei einer wirksamen fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung beschäftigungslos und erhalten ab sofort keine Vergütung mehr vom Arbeitgeber.

Das Einkommen bricht dabei von einem Tag auf den anderen weg. Für die meisten kaum zu verkraften.

Darum kontaktieren Sie uns gerne bei jeder fristlosen Kündigung für eine kostenlose Ersteinschätzung. Denn in dem meisten Fällen einer fristlosen Kündigung können wir helfen und das Ergebnis zumindest verbessern.

Mehr zum Thema Recht: Krankheitsbedingte KündigungKündigungsfristenPersonalakteProbezeitkündigungSonderkündigungsschutz – Änderungskündigung betriebsbedingtRechtsanwalt Husum – Freistellung ohne Kündigung –  Kleinbetrieb – Sozialplan EntlassungHabe ich in der Schwangerschaft Kündigungsschutz? Kündigung – was tun?Kündigungsschutz HamburgRechtsanwalt Husum – Rechtsanwalt Garding

Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!

Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Online-Anfrage

24 Stunden, rund um die Uhr

Garding 04862 17 09 07 0

Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr

Hamburg 040 35 70 49 50

Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr


links


Auch interessant

Sie benötigen weiteren rechtlichen Rat?

Nutzen Sie unsere Online-Anfrage für einen schnellen Check.

Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.

Jetzt beraten lassen

Kanzleibewertung

Erfahrungen & Bewertungen zu Pöppel Rechtsanwälte