Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt wegen Homeoffice kürzen?

Die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, ist für viele Arbeitnehmer eine große Erleichterung. Doch was, wenn der Arbeitgeber plötzlich das Gehalt kürzen will, weil die Arbeit nicht mehr im Büro, sondern von zu Hause aus erledigt wird? In den USA ist das bereits Realität – doch gilt das auch für Deutschland? In diesem Artikel erfahren Sie, was das deutsche Arbeitsrecht dazu sagt und wie Sie sich als Arbeitnehmer schützen können.

Darf mein Arbeitgeber mein Gehalt wegen Homeoffice kürzen?

In den USA setzen einige Unternehmen darauf, dass Arbeitnehmer im Homeoffice weniger verdienen, da sie von geringeren Lebenshaltungskosten profitieren. Doch in Deutschland gibt es klare rechtliche Grenzen für eine solche Praxis. Arbeitgeber können das Gehalt nicht einfach einseitig kürzen – es sei denn, der Arbeitnehmer stimmt zu oder es gibt eine rechtlich zulässige Änderungskündigung.

Arbeitsrechtliche Grundlagen zum Gehalt

Der Arbeitsvertrag als Grundlage

Das Gehalt eines Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Dort ist festgelegt, welche Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird. Eine Änderung dieser Vereinbarung kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber erfolgen, sondern bedarf einer Einigung zwischen beiden Parteien.

Wann sind Gehaltsänderungen zulässig?

Eine Kürzung des Gehalts ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Einvernehmliche Änderung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich auf eine neue Vergütung.
  • Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Vertrag und bietet eine neue Anstellung zu veränderten Bedingungen an.
  • Tarifliche oder betriebliche Regelungen: In manchen Fällen können Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge Anpassungen ermöglichen.

Grenzen der Arbeitgeberrechte

Kündigungsschutz und Gleichbehandlungsgrundsatz

Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht nach Belieben anpassen. Eine Gehaltskürzung speziell für Homeoffice-Mitarbeiter könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Zudem ist eine Änderungskündigung nur zulässig, wenn es einen triftigen Grund gibt.

Diskriminierungstatbestände

Wenn nur bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (z. B. Eltern oder Menschen mit Behinderung, die häufiger im Homeoffice arbeiten) eine Gehaltskürzung erhalten, könnte das als Diskriminierung gewertet werden.

Homeoffice

Wie sollten Arbeitnehmer reagieren?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt wegen Homeoffice kürzen möchte, sollten Sie:

  1. Den Arbeitsvertrag prüfen: Gibt es eine Klausel, die Gehaltsanpassungen ermöglicht?
  2. Keine vorschnelle Zustimmung geben: Eine Gehaltskürzung muss nicht akzeptiert werden.
  3. Rechtlichen Beistand einholen: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, unzulässige Kürzungen abzuwehren.

Arbeitgeber dürfen das Gehalt nicht einfach wegen Homeoffice kürzen. Arbeitnehmer sind durch das Arbeitsrecht gut geschützt und sollten keine voreiligen Entscheidungen treffen. Wer von einer Kürzung betroffen ist, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um seine Rechte durchzusetzen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt senken will, nehmen Sie Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. In vielen Fällen ist eine Kürzung unzulässig – und Sie können sich erfolgreich dagegen wehren.

Fünf häufige Fragen (FAQs) zum Thema

Kann der Arbeitgeber das Gehalt für Homeoffice automatisch reduzieren?

Kann der Arbeitgeber das Gehalt für Homeoffice automatisch reduzieren?

Viele Arbeitnehmer befürchten, dass ihr Arbeitgeber einfach das Gehalt kürzen kann, nur weil sie im Homeoffice arbeiten. Gerade in Zeiten, in denen flexible Arbeitsmodelle immer beliebter werden, stellt sich diese Frage für viele Beschäftigte. Doch wie sieht die Rechtslage tatsächlich aus?

Zunächst muss man verstehen, dass das Gehalt ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags ist. Änderungen daran können nicht einseitig vom Arbeitgeber beschlossen werden. Eine automatische Kürzung – also ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder eine rechtlich zulässige Änderungskündigung – ist daher grundsätzlich nicht möglich. Arbeitgeber dürfen auch nicht argumentieren, dass die Kosten für den Arbeitnehmer durch das Homeoffice sinken (z. B. keine Fahrtkosten mehr) und deshalb eine niedrigere Vergütung gerechtfertigt wäre.

Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen Gehaltskürzungen. Nach § 611a BGB ist die Vergütung eine Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers und kann nicht einfach reduziert werden. Eine Gehaltsanpassung ist nur durch eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Änderungskündigung möglich. Letztere muss allerdings sozial gerechtfertigt sein und darf nicht allein auf die Tatsache gestützt werden, dass der Arbeitnehmer von zu Hause arbeitet.

Fallbeispiele:

  1. Ein Unternehmen versucht, für alle Mitarbeiter im Homeoffice eine pauschale Gehaltskürzung von 10 % durchzusetzen. Ein Arbeitnehmer klagt und gewinnt, weil eine solche Maßnahme ohne individuelle Zustimmung unzulässig ist.
  2. Ein anderer Arbeitgeber setzt Gehaltskürzungen für Homeoffice-Mitarbeiter durch, indem er ihnen neue Verträge vorlegt. Einige unterschreiben aus Angst vor Jobverlust, andere wehren sich erfolgreich vor dem Arbeitsgericht.

Zusammenfassend gilt: Eine automatische Kürzung des Gehalts ist in Deutschland nicht erlaubt. Arbeitgeber müssen sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben halten. Wer eine solche Kürzung erfährt, sollte sich umgehend rechtlich beraten lassen.


Welche Rechte habe ich bei einer Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist für viele Arbeitnehmer eine schwierige Situation. Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Arbeitsvertrag und bietet gleichzeitig einen neuen an – oft mit schlechteren Bedingungen. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer konkret?

Die Änderungskündigung ist ein Instrument, das Arbeitgeber nutzen können, um Arbeitsverträge anzupassen. Allerdings ist sie nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen triftigen Grund vorweisen muss, beispielsweise eine betriebliche Umstrukturierung. Eine reine Homeoffice-Regelung reicht in der Regel nicht aus, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen.

Laut § 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) haben Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung drei Möglichkeiten:

  1. Annahme der neuen Bedingungen: Der Arbeitnehmer akzeptiert die Änderungen und arbeitet zu den neuen Konditionen weiter.
  2. Ablehnung der Kündigung: Der Arbeitnehmer lehnt die Änderungskündigung ab. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach Ablauf der Kündigungsfrist.
  3. Annahme unter Vorbehalt: Der Arbeitnehmer nimmt die geänderten Bedingungen an, reicht aber gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage ein. Wenn das Gericht entscheidet, dass die Änderungen unzulässig sind, bleibt der alte Vertrag bestehen.

Fallbeispiele:

  1. Ein IT-Mitarbeiter erhält eine Änderungskündigung, weil er weiterhin im Homeoffice arbeiten möchte. Das Gericht entscheidet, dass dies kein ausreichender Grund ist, und hebt die Kündigung auf.
  2. Eine Angestellte nimmt eine Änderungskündigung unter Vorbehalt an und klagt. Sie verliert, weil der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Maßnahme aus wirtschaftlichen Gründen notwendig war.

Arbeitnehmer sollten eine Änderungskündigung niemals ungeprüft akzeptieren. Eine juristische Beratung kann helfen, die Erfolgschancen einer Klage einzuschätzen.


Gibt es Unterschiede zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten?

Viele Arbeitnehmer nutzen Begriffe wie „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ synonym. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es klare Unterschiede, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern haben.

Homeoffice bedeutet, dass der Arbeitnehmer regelmäßig von einem festen Arbeitsplatz außerhalb des Büros arbeitet – meist von zu Hause. Es gibt oft eine vertragliche Regelung dazu, und der Arbeitgeber kann in vielen Fällen nicht ohne Weiteres verlangen, dass der Arbeitnehmer ins Büro zurückkehrt. Beim mobilen Arbeiten hingegen gibt es keine feste Vorgabe, von wo aus gearbeitet wird. Der Arbeitnehmer kann flexibel entscheiden, ob er im Café, in einer Bibliothek oder im Ausland arbeitet.

Rechtlich ist Homeoffice oft durch Betriebsvereinbarungen oder Zusatzklauseln im Arbeitsvertrag geregelt. Mobiles Arbeiten hingegen wird häufig nur durch allgemeine Weisungsrechte des Arbeitgebers erfasst. Das bedeutet, dass die Regelungen für mobiles Arbeiten in der Regel weniger Schutz für Arbeitnehmer bieten.

Fallbeispiele:

  1. Ein Unternehmen versucht, Homeoffice-Mitarbeiter wieder ins Büro zu holen. Da eine Betriebsvereinbarung Homeoffice ausdrücklich erlaubt, ist dies nicht ohne Weiteres möglich.
  2. Ein Angestellter arbeitet mobil und wird plötzlich angewiesen, ins Büro zu kommen. Da es keine vertragliche Regelung gibt, ist dies rechtlich zulässig.

Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Art der Fernarbeit für sie gilt. Eine klare vertragliche Regelung bietet in der Regel mehr Sicherheit.


Kann ich Homeoffice einklagen, wenn es bereits Praxis war?

Viele Arbeitnehmer haben während der Pandemie im Homeoffice gearbeitet und wollen diese Möglichkeit beibehalten. Doch was, wenn der Arbeitgeber plötzlich wieder Präsenz verlangt? Lässt sich Homeoffice einklagen?

Ob Homeoffice einklagbar ist, hängt von der bisherigen Praxis und möglichen vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn Homeoffice ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, hat der Arbeitgeber nur eingeschränkte Möglichkeiten, es wieder abzuschaffen. Ist Homeoffice jedoch nur auf informeller Basis gewährt worden, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Arbeit wieder im Büro stattfindet.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) erlaubt es ihm grundsätzlich, den Arbeitsort festzulegen. Allerdings kann eine betriebliche Übung entstehen, wenn Homeoffice über einen längeren Zeitraum gewährt wurde und der Arbeitgeber keinen Vorbehalt geäußert hat.

Fallbeispiele:

  1. Ein Unternehmen erlaubt zwei Jahre lang Homeoffice, ohne Einschränkungen. Ein Gericht entscheidet, dass dies eine betriebliche Übung darstellt und der Arbeitgeber Homeoffice nicht einfach abschaffen kann.
  2. Ein anderer Arbeitgeber schreibt in Mails immer wieder, dass Homeoffice nur eine vorübergehende Lösung sei. Die Klage eines Mitarbeiters auf Homeoffice wird abgewiesen.

Ob Homeoffice eingeklagt werden kann, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Beratung durch einen Anwalt ist ratsam, um die Erfolgschancen zu prüfen.


Was tun, wenn mir ein neuer Vertrag mit niedrigerem Gehalt angeboten wird?

Viele Arbeitnehmer stehen vor der schwierigen Entscheidung: Ein niedrigeres Gehalt akzeptieren oder den Arbeitsplatz verlieren? Doch welche Optionen gibt es wirklich?

Ein neuer Vertrag mit schlechteren Bedingungen wird oft im Rahmen einer Änderungskündigung oder durch eine freiwillige Vereinbarung angeboten. Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie nicht gezwungen sind, eine solche Änderung zu akzeptieren. Eine Unterschrift unter einen neuen Vertrag macht eine spätere Anfechtung oft schwierig.

Rechtlich gesehen ist es wichtig, die Beweggründe des Arbeitgebers zu hinterfragen. Ist die Gehaltsreduzierung tatsächlich notwendig oder nur ein Versuch, Kosten zu sparen? Arbeitnehmer sollten prüfen, ob tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen, die sie schützen.

Fallbeispiele:

  1. Ein Unternehmen bietet Homeoffice-Mitarbeitern neue Verträge mit 15 % weniger Gehalt an. Einige unterschreiben, andere klagen – mit Erfolg.
  2. Ein Start-up kürzt Gehälter aufgrund wirtschaftlicher Probleme. Die Klagen der Arbeitnehmer scheitern, da die wirtschaftliche Notlage nachgewiesen werden kann.

Arbeitnehmer sollten keinen neuen Vertrag ohne rechtliche Prüfung unterschreiben. Eine Beratung durch einen Fachanwalt kann helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

 

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