Windhorst-Werften insolvent: Die Krise der FSG und Nobiskrug und ihre Folgen für Werftarbeiter

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Nach Monaten der Unsicherheit steht es nun fest: Die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) und die Nobiskrug-Werft in Rendsburg sind insolvent. Doch was bedeutet das für die rund 500 Beschäftigten, die seit Wochen auf ihr Gehalt warten?

Die Insolvenz von FSG und Nobiskrug ist ein schwerer Schlag für die Werftarbeiter und die Region. Doch mit der richtigen Unterstützung – sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich – gibt es Wege, die eigenen Ansprüche durchzusetzen und eine neue Perspektive zu schaffen.

Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte sichern und Ihre Zukunft gestalten.

Die wirtschaftliche Lage der Windhorst-Werften katastrophal 
Die Insolvenz der beiden Traditionswerften kommt nicht überraschend. Lars Windhorst und seine Tennor-Gruppe hatten die Unternehmen übernommen, doch leere Versprechungen und fehlendes Kapital führten zu einem kontinuierlichen Abbau von Vertrauen und Substanz. Ein FSG-Sprecher hatte noch im Sommer versucht, die Öffentlichkeit zu beruhigen – vergeblich.

Die Situation der Werftarbeiter
In Flensburg und Rendsburg kämpfen die Mitarbeiter mit den Folgen der Krise. Gehälter werden verspätet oder gar nicht gezahlt, und viele Beschäftigte fühlen sich im Stich gelassen. Einige berichten von Tagen, an denen sie einfach nichts zu tun hatten, weil Material und Aufträge fehlten. Besonders belastend: Die Sorge um die eigene Zukunft.

Rechtliche Perspektiven für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die von einer Insolvenz betroffen sind, haben Rechte. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bleibt bestehen. Zudem haben sie Ansprüche auf Insolvenzgeld, das für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt werden kann. Es lohnt sich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, falls eine betriebsbedingte Kündigung fehlerhaft oder unrechtmäßig erfolgt​​​.

Potenzial für einen Neustart
Trotz der Krise birgt die Insolvenz auch Chancen: Mit einem klaren Fokus auf Offshore-Technologien oder den Bau von Spezialschiffen könnten die Standorte Flensburg und Rendsburg wieder profitabel werden. Doch dafür braucht es Investoren mit Weitblick – und eine Regierung, die diese unterstützt.

Die Rolle der Politik und Gewerkschaften
Die IG Metall fordert eine stärkere politische Unterstützung und klarere Regelungen, um Arbeitnehmerrechte zu sichern. Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen sieht die Insolvenz als Chance für einen Neuanfang – doch bis Ende Januar muss ein neuer Investor gefunden werden.

Was bedeutet die Insolvenz für die Region?
Die Schließung der Werften würde nicht nur Arbeitsplätze kosten, sondern auch die Wirtschaft in Flensburg und Rendsburg hart treffen. Alternative Industrien könnten langfristig helfen, die Abhängigkeit von einzelnen Großbetrieben zu reduzieren.

Über die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte
Die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte hat sich auf Arbeitsrecht und Insolvenzrecht spezialisiert. In diesen schwierigen Zeiten stehen wir Arbeitnehmern zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen und bestmögliche Lösungen zu finden.

Lars Windhorst: Aufstieg, Fall und Kontroversen eines deutschen Unternehmers

Lars Windhorst, geboren 1976 in Rahden, Ostwestfalen, wurde in den 1990er Jahren als „Wunderkind“ der deutschen Wirtschaft bekannt. Bereits mit 16 Jahren gründete er die Windhorst Electronics GmbH und beeindruckte durch frühe internationale Geschäftserfolge. Doch seine Karriere ist geprägt von zahlreichen Insolvenzen, rechtlichen Auseinandersetzungen und finanziellen Skandalen.

Serien von Insolvenzen und gescheiterten Geschäftsprojekten

Windhorsts unternehmerische Laufbahn ist von mehreren Insolvenzen überschattet. Nach dem Platzen der Dotcom-Blase im Jahr 2000 meldete seine Unternehmensgruppe Windhorst New Technologies Insolvenz an. 2007 folgte seine persönliche Insolvenz, bei der er Schulden in Millionenhöhe anhäufte. Trotz dieser Rückschläge gelang es ihm, immer wieder neue Investoren zu gewinnen und Projekte zu initiieren, die jedoch häufig scheiterten. Ein Beispiel ist sein Engagement bei der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) und der Nobiskrug-Werft, die beide im Dezember 2024 Insolvenz anmeldeten, was die Arbeitsplätze von rund 500 Beschäftigten gefährdete.

Rechtliche Probleme und Verurteilungen

Windhorst geriet mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. 2009 erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs, Untreue und Insolvenzverschleppung. Nach einem Geständnis und der Rückzahlung von 2,5 Millionen Euro wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. 2010 verurteilte ihn das Landgericht Berlin zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 108.000 Euro wegen Insolvenzverschleppung.

Im Mai 2024 erließ das Amtsgericht Hannover einen Haftbefehl gegen Windhorst, da er in einem Insolvenzantragsverfahren seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen war.

Schäden durch Verbindungen zu H2O Asset Management

Windhorsts Geschäftsbeziehungen führten auch zu erheblichen finanziellen Schäden bei Dritten. Die britische Finanzaufsicht FCA stellte fest, dass die Fondsgesellschaft H2O Asset Management zwischen 2015 und 2019 unzureichende Due-Diligence-Prüfungen bei Investitionen in Windhorsts Unternehmen durchführte und Interessenkonflikte nicht angemessen managte. Infolgedessen wurden Fonds eingefroren, und Anleger erlitten Verluste. H2O wurde angewiesen, 250 Millionen Euro an betroffene Anleger zurückzuzahlen.

Fazit

Lars Windhorsts Karriere ist ein Beispiel für die Risiken von Hochstapelei und mangelnder Transparenz im Unternehmertum. Trotz früher Erfolge und prominenter Unterstützer ist seine Laufbahn von Insolvenzen, rechtlichen Problemen und finanziellen Skandalen geprägt. Sein Fall unterstreicht die Bedeutung von sorgfältiger Due Diligence und ethischem Geschäftsgebaren im Finanzsektor.


FAQs zum Thema Windhorst-Werften und Insolvenz

Was sollten Arbeitnehmer bei einer Kündigung in der Insolvenz tun?

  1. Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen.
  2. Ansprüche auf Insolvenzgeld prüfen und beantragen.
  3. Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen.

Was ist Insolvenzgeld, und wie wird es beantragt?

  1. Zahlung erfolgt für die letzten drei Monate vor Insolvenzantragstellung.
  2. Beantragung erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.
  3. Frist: zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Kann ich trotz Insolvenz noch eine Abfindung erhalten?

  1. Möglich im Rahmen eines Sozialplans oder einer Kündigungsschutzklage.
  2. Verhandlung mit Insolvenzverwalter kann notwendig sein.
  3. Höhe hängt von Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsposition ab.

Welche Fehler machen Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen?

  1. Fehlende Sozialauswahl.
  2. Unzureichende Begründung.
  3. Missachtung der Betriebsratsbeteiligung.

Wie kann ein Fachanwalt helfen?

  1. Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung.
  2. Unterstützung bei Verhandlungen.
  3. Vertretung vor Gericht.

Werft Insolvenz


Die Lehren aus der Krise: Zukunft des Schiffbaus in Deutschland

Die Insolvenz der Windhorst-Werften zeigt, wie anfällig traditionelle Industrien ohne nachhaltige Geschäftsmodelle und finanzielle Stabilität sein können. Für die Zukunft des Schiffbaus in Deutschland gibt es jedoch klare Lehren:

  1. Investorenverantwortung: Der Fall Lars Windhorst verdeutlicht, wie wichtig ein langfristig orientiertes Engagement ist. Kurzfristige Profitinteressen schaden nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Beschäftigten und der Region.
  2. Technologische Innovationen: Der Fokus auf umweltfreundliche Technologien wie LNG-Schiffe und Offshore-Windkraft könnte der deutschen Werftindustrie einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  3. Staatliche Förderung und Kontrolle: Bundes- und Landesregierungen müssen gezielt Fördergelder bereitstellen, jedoch an klare Auflagen binden. Ein Überwachungsmechanismus könnte sicherstellen, dass Investoren ihre Verpflichtungen einhalten.
  4. Stärkere Arbeitnehmerrechte: Gewerkschaften wie die IG Metall fordern nicht nur eine bessere Absicherung in Krisenzeiten, sondern auch einen stärkeren Dialog zwischen Politik, Wirtschaft und Belegschaft.

Über die Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte

Die Rechtsanwaltskanzlei Pöppel ist ein verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten. Mit tiefgehender Expertise im Arbeits- und Insolvenzrecht setzen wir uns für die Rechte von Arbeitnehmern ein. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung bei Kündigung und Aufhebungsverträgen: Individuelle Einschätzung Ihrer Situation und Optionen.
  • Vertretung vor Gericht: Erfahrene Anwälte für Kündigungsschutzklagen und Gehaltsansprüche.
  • Verhandlung von Abfindungen: Wir kämpfen für die faire Entschädigung unserer Mandanten.
  • Strategische Beratung in Krisenzeiten: Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen während Insolvenzen.

Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, und bieten Ihnen rechtliche Sicherheit und eine klare Perspektive.


Fünf Fallbeispiele zum Thema Insolvenz und Kündigungsschutz

Fall 1: Kündigung während der Insolvenz
Ein Arbeitnehmer einer insolventen Werft erhält eine betriebsbedingte Kündigung, obwohl noch andere Kollegen weiterbeschäftigt werden. Nach Prüfung der Sozialauswahl stellt sich heraus, dass die Kündigung rechtswidrig ist. Ergebnis: Der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung und das ausstehende Gehalt​​.

Fall 2: Nicht gezahlte Gehälter in der Insolvenz
Ein Mitarbeiter klagt auf Insolvenzgeld, nachdem ihm drei Monate lang sein Lohn nicht ausgezahlt wurde. Mit Unterstützung eines Fachanwalts werden Ansprüche bei der Agentur für Arbeit erfolgreich durchgesetzt​.

Fall 3: Fehlerhafte Sozialauswahl
Ein Unternehmen kündigt mehreren Mitarbeitern, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl zu beachten. Der Fachanwalt beweist vor Gericht, dass ein älterer, langjähriger Mitarbeiter unrechtmäßig benachteiligt wurde. Ergebnis: Die Kündigung wird zurückgenommen, und der Arbeitsplatz bleibt erhalten​​.

Fall 4: Fehlerhafte Betriebsratsbeteiligung
Ein Insolvenzverwalter versäumt, den Betriebsrat korrekt anzuhören, bevor Kündigungen ausgesprochen werden. Die Kündigungen werden daraufhin unwirksam, und die Mitarbeiter können weiterbeschäftigt werden​​.

Fall 5: Aufhebungsvertrag und Abfindung
Ein Arbeitnehmer wird in der Insolvenz zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt, erhält jedoch keine Abfindung. Nach anwaltlicher Beratung wird der Vertrag angefochten, und es gelingt, eine Abfindung in Höhe von 12 Monatsgehältern auszuhandeln.


 

 

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