Bin ich verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben?
Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Abmahnung zu unterschreiben. Selbst Ihr Arbeitgeber muss die Abmahnung nicht einmal schriftlich verfassen, geschweige denn unterschreiben. Auch wenn die meisten Abmahnungen schriftlich ausgesprochen werden, kann Ihnen also nichts vorgeworfen werden, wenn Sie nicht unterschreiben.
Warum sollte ich eine Abmahnung meist nicht unterschreiben?
Unterschreiben Sie eine Abmahnung, spielen Sie Ihrem Arbeitgeber in die Karten. Sie selbst haben von der Unterschrift keine rechtlichen Vorteile. Im Gegenteil, es können sich folgende Nachteile ergeben:
Sie bestätigen eventuell die Abmahnung
Je nach Formulierung der Abmahnung kann Ihnen Ihre Unterschrift zum Verhängnis werden. Manch ein Arbeitgeber verlangt, dass Sie den Sachverhalt aus der Abmahnung und den Vorwurf gegen Sie bestätigen. Darauf können Formulierungen hindeuten wie:
„Der Arbeitnehmer bestätigt, dass der Sachverhalt sich wie geschildert zugetragen hat.“
Bevor Sie solche Abmahnungen unterschreiben, sollten Sie dringend mit unserer Kanzlei in Kontakt treten. In aller Regel raten wir davon ab, zu unterzeichnen. Dies hat folgenden Grund:
Mit einer Abmahnung bereitet der Arbeitgeber oft eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Kommt es erneut zu einem Pflichtverstoß (bzw. einem solchen Vorwurf), kündigt er Ihnen womöglich. Diese ist allerdings meist nur zulässig, wenn Sie zuvor abgemahnt wurden – an dieser Stelle kommt also Ihre Abmahnung ins Spiel. Können Sie vor Gericht darlegen, dass die Abmahnung unberechtigt war, haben Sie oft gute Chancen, die Kündigung aus der Welt zu schaffen. Es ist nämlich Sache des Arbeitgebers, die Gründe für die Abmahnung zu beweisen. Diese Verteidigungsmöglichkeit nehmen Sie sich de facto, wenn Sie den Inhalt der Abmahnung per Unterschrift bestätigen.
Sie bestätigen den Empfang der Abmahnung
Die meisten Arbeitgeber verlangen lediglich, dass Sie den Empfang des Schreibens unter Datumsangabe bestätigen. Auch das kann Ihnen zum Nachteil gereichen. Die Abmahnung wird nämlich nur wirksam, wenn sie Ihnen tatsächlich zugegangen ist. Das zu beweisen, ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er muss also darlegen, dass Sie die Abmahnung tatsächlich erhalten haben. Gelingt ihm dies nicht, kann er eine spätere Kündigung nicht mehr auf die vorherige Abmahnung stützen. Unterschreiben Sie hingegen, hat Ihr Arbeitgeber leichtes Spiel. Er kann vor Gericht auf Ihre Unterschrift verweisen und somit den Zugang samt Zeitpunkt beweisen.
Wann sollte ich doch unterschreiben?
Wenn Ihr Arbeitgeber eine Unterschrift verlangt und Sie ablehnen, wird er umso verärgerter sein. Dies kann im Einzelfall dafür sprechen, der Bitte um Unterzeichnung nachzukommen. Schließlich hat der Arbeitgeber einen gewissen Spielraum in der Frage, wie lange er eine verhaltensbedingte Kündigung noch hinauszögert. Auch im laufenden Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten, Ihnen das Leben schwer zu machen. Wir beraten Sie im Einzelfall, ob Sie gefahrlos unterschreiben können, um das Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber nicht noch weiter zu belasten.
Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen!
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze Ersteinschätzung sind kostenlos, wenn Sie gekündigt wurden oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben. Rufen Sie uns dann gerne an.
Für alle anderen Anliegen können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung in Anspruch nehmen.
24 Stunden, rund um die Uhr
Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
Hamburg 040 35 70 49 50Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr