Beurteilungsgrundsätze im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsverfassungsgesetz

§ 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze

(1) Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, sowie für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze.

Betriebsratmitgleid


Bester Anwalt Kündigungsschutz Hamburg – Fachanwalt Kündigung Hamburg– Anwalt Arbeitsrecht Hamburg Bester Anwalt Kündigungsschutz Hamburg– Anwalt Arbeitsrecht Hamburg – Anwalt Kündigungsschutz in Hamburg– Arbeitsrecht Hutchinson Aerospace– Personalabbau Lufthansa Technik– Arbeitsrecht Flughafen– Lufthansa Cargo Stellenabbau– Was tun bei Kündigung durch Lufthansa ? Bester Anwalt Kündigungsrecht