Kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Streitigkeit, die schließlich vor dem Gericht ausgetragen wird, so ist in erster Instanz in Deutschland immer das Arbeitsgericht zuständig. Das Arbeitsgericht gehört dabei zu den Zivilgerichten und ist grundsätzlich für alle Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie anderer Tarifvertragsparteien, zuständig. Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts trifft grundsätzlich der Spruchkörper der Kammer. Die Kammer …
Arbeitsgerichtsbarkeit
Die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Zuständigkeiten und der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind in einem besonderen Prozessrecht geregelt, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Grundsätzlich ist das Verfahren der Zivilprozessordnung angelehnt, jedoch unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Die Arbeitsgerichtsbarkeit kennt drei Instanzen: Erstinstanzlich sind für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte (ArbG) zuständig. Gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts ist die Berufung bzw. Beschwerde vor den …
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen. Es bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland und ist kein Teil der Zivilgerichtsbarkeit -, sondern eine Fachgerichtsbarkeit. Geschichte des ArbGG Bereits in den zwanziger Jahren der Weimarer Republik existierte ein Arbeitsgerichtsgesetz, das während des Nationalsozialismus den nationalsozialistischen Ideen angepasst und im Jahre 1934 – versehen mit zahlreichen …
Arbeitsrechtssachen
Unter Arbeitsrechtssachen versteht man Rechtsfälle aus dem Arbeitsrecht. Hierunter fallen alle Fälle aus dem Individualarbeitsrecht – hier insbesondere: Kündigung Abfindung Aufhebungsvertrag Lohn und Gehalt Zeugnis Betriebsverfassungsrecht – hier insbesondere: Betriebsrat Mitbestimmungsrechte Beschlussverfahren Sonderkündigungsschutz Betriebsrat Mitbestimmung bei Kündigungen Sozialplan Interessenausgleich Tarifrecht – hier insbesondere: Tarifvertrag Tarifvertragsparteien Arten von Tarifverträgen Gerichtliche Verfahren in Arbeitsrechtssachen finden grds. vor dem Arbeitsgericht statt. Hier geht es zu …
Erste Instanz
Die erste Instanz ist in sämtlichen Gerichtsbarkeiten stets das gesetzlich zuständige Gericht, bei dem das Verfahren beginnt. Erste Instanz im Arbeitsgericht In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Arbeitsgericht die erste Instanz. Die zweite Instanz ist das Landesarbeitsgericht und die dritte Instanz das Bundesarbeitsgericht. Dort muss der Kläger bzw. der Antragsteller die Klage bzw. seinen Antrag einreichen, damit es zum Verfahren mit …
Revision
Grundsätzlich soll die unterlegene Partei im Prozess die Möglichkeit haben, sich gegen das ergangene Urteil zu wehren. Deshalb existieren in Deutschland die Rechtsbehelfe der Berufung und Revision. Auch im Arbeitsrecht ist es für die unterlegene Partei möglich, sich gegen ein ergangenes Urteil zu wehren. Gegen in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht ergangene Urteil ist grundsätzlich das Rechtsmittel der Berufung zulässig. …