Home Office vs. Mobile Arbeit: Wo liegt die Grenze?

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Mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt haben sich zwei Begriffe etabliert, die oft synonym verwendet werden: Home Office und mobile Arbeit. Doch obwohl beide Konzepte Ähnlichkeiten aufweisen, gibt es wesentliche Unterschiede – insbesondere in arbeitsrechtlicher Hinsicht. Wann gilt eine Tätigkeit als Home Office und wann als mobile Arbeit? Welche Pflichten und Rechte ergeben sich daraus?

Gemeinsamkeiten: Flexibles Arbeiten außerhalb des Büros

Sowohl Home Office als auch mobile Arbeit ermöglichen es Arbeitnehmern, ihre Tätigkeit außerhalb der klassischen Büroräume des Arbeitgebers zu erledigen. In beiden Fällen profitieren Beschäftigte von mehr Flexibilität und können – je nach Regelung – ihre Arbeitszeiten freier gestalten. Arbeitgeber wiederum sparen Bürokosten und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Weitere Überschneidungen sind:

  • Nutzung digitaler Arbeitsmittel wie Laptops, Smartphones oder Cloud-Dienste
  • Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung
  • Notwendigkeit klarer Regelungen zur Erreichbarkeit und Kommunikation
  • Erforderlichkeit einer Datenschutz- und IT-Sicherheitsstrategie

Trotz dieser Gemeinsamkeiten gibt es grundlegende Unterschiede, die sich besonders auf die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen auswirken.

Home Office: Klare gesetzliche Regeln und Schutzmaßnahmen

Beim klassischen Home Office – auch als „Telearbeit“ bezeichnet – handelt es sich um eine dauerhafte oder regelmäßig eingerichtete Arbeitsform. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vereinbart, dass dieser seine Tätigkeit ganz oder teilweise von einem festen Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung ausführt.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten des Home Office

  1. Arbeitsschutz: Da das Home Office als fester Arbeitsplatz gilt, unterliegt es den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für einen ergonomischen Arbeitsplatz sorgen muss – beispielsweise durch Bereitstellung eines geeigneten Schreibtischs und Stuhls.
  2. Unfallversicherung: Ein Arbeitnehmer im Home Office ist gesetzlich unfallversichert – allerdings nur, wenn der Unfall während der beruflichen Tätigkeit passiert. Der Weg vom Arbeitszimmer zur Küche kann bereits als privater Bereich gelten, sodass dort kein Versicherungsschutz besteht.
  3. Arbeitszeitregelung: Home Office unterliegt denselben Arbeitszeitvorschriften wie Büroarbeit. Das heißt, es gelten das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie Regelungen zu Pausen und Höchstarbeitszeiten.

Fallbeispiel Home Office

Eine Marketing-Mitarbeiterin arbeitet drei Tage pro Woche von ihrer Wohnung aus. Ihr Arbeitgeber stellt ihr einen Laptop, eine ergonomische Maus und einen höhenverstellbaren Stuhl zur Verfügung. Ihre Arbeitszeit wird elektronisch erfasst, und sie ist verpflichtet, sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenregelungen zu halten.

Mobile Arbeit: Mehr Freiheit, aber weniger Schutz?

Im Gegensatz zum Home Office gibt es bei der mobilen Arbeit keinen festen Arbeitsplatz. Mitarbeitende können von unterwegs, aus Cafés, Co-Working-Spaces oder sogar aus dem Zug arbeiten. Die mobile Arbeit ist durch eine hohe Eigenverantwortung geprägt und wird häufig von Außendienstmitarbeitern, Beratern oder Journalisten genutzt.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten der mobilen Arbeit

  1. Kein fester Arbeitsplatz: Da mobile Arbeit keine feste Arbeitsstätte erfordert, entfällt die Pflicht des Arbeitgebers, einen ergonomischen Arbeitsplatz einzurichten. Beschäftigte müssen sich selbst um ihre Arbeitsumgebung kümmern.
  2. Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn ein Unfall in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Wer sich während der mobilen Arbeit in einem Café aufhält und sich dort verletzt, ist oft nicht versichert.
  3. Arbeitszeitregelung: Auch bei mobiler Arbeit gilt das Arbeitszeitgesetz. Allerdings ist die Einhaltung schwerer kontrollierbar, da keine feste Büroanbindung besteht. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende ihre Arbeitszeit erfassen und Pausen einhalten.

Fallbeispiel Mobile Arbeit

Ein Vertriebsmitarbeiter reist regelmäßig zu Kunden und arbeitet zwischendurch in Cafés oder im Zug. Sein Arbeitgeber stellt ihm ein Diensthandy und einen Laptop zur Verfügung, hat aber keinen Einfluss darauf, wie ergonomisch sein Arbeitsplatz ist. Arbeitszeiten werden über eine App erfasst.

Home Office vs. Mobile Arbeit: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Kriterium Home Office Mobile Arbeit
Fester Arbeitsplatz Ja, in der eigenen Wohnung Nein, flexibel wählbar
Ergonomische Ausstattung Arbeitgeber muss für Arbeitsschutz sorgen Arbeitnehmer ist selbst verantwortlich
Unfallversicherung Nur bei beruflichen Tätigkeiten im Home Office Eingeschränkt, abhängig vom Ort
Arbeitszeitkontrolle Möglich durch feste Arbeitszeiten Schwerer kontrollierbar
Anwendungsfälle Regelmäßige Heimarbeit, feste Büroalternative Außendienst, häufig wechselnde Arbeitsorte

Welche Regelung ist für wen geeignet?

Ob Home Office oder mobile Arbeit besser geeignet ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Büroangestellte, die regelmäßig am Schreibtisch arbeiten, profitieren meist vom Home Office. Außendienstmitarbeiter oder kreative Berufe, die keinen festen Arbeitsplatz benötigen, nutzen eher mobile Arbeit.

Für Arbeitgeber ist es wichtig, klare Vereinbarungen zu treffen. Während Home Office meist vertraglich geregelt wird, kann mobile Arbeit durch flexible Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Wer beide Modelle anbietet, sollte sicherstellen, dass Mitarbeitende über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

Klare Grenzen, aber auch Überschneidungen

Home Office und mobile Arbeit ermöglichen flexible Arbeitsmodelle, haben jedoch unterschiedliche arbeitsrechtliche Implikationen. Während Home Office stärker reglementiert ist und mehr Schutz bietet, ist mobile Arbeit freier, aber auch mit mehr Eigenverantwortung verbunden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich bewusst sein, welche Rechte und Pflichten mit beiden Modellen verbunden sind, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die wichtigsten Fragen zu Home Office und mobilem Arbeiten:

1. Ist es erlaubt, im Home Office private Termine wahrzunehmen?

Viele Arbeitnehmer empfinden das Home Office als Chance, Berufs- und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Es ist verlockend, zwischendurch schnell Einkäufe zu erledigen, Kinder abzuholen oder zum Arzt zu gehen. Doch ab wann überschreiten solche Freiheiten die Grenze zur Arbeitszeitverlagerung oder sogar zum Missbrauch?

Grundsätzlich bleibt die Arbeitszeit im Home Office dieselbe wie im Büro – sie ist entweder vertraglich geregelt oder unterliegt einem Vertrauensarbeitszeitmodell. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre vertragliche Arbeitszeit für berufliche Tätigkeiten zu nutzen. Einzelne kurze Unterbrechungen – etwa um ein Paket anzunehmen – sind meist unproblematisch. Kritisch wird es, wenn sich private Erledigungen häufen oder zu längeren Nichterreichbarkeiten führen, insbesondere wenn keine Absprache mit dem Arbeitgeber besteht. Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Arbeitszeiten eingehalten und Aufgaben zuverlässig erledigt werden.

Arbeitsrechtlich betrachtet unterliegt Home Office denselben Regeln wie die Büroarbeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit einhalten und dürfen diese nicht eigenmächtig für private Zwecke nutzen. Vertrauensarbeitszeit erlaubt zwar flexible Gestaltung, bedeutet aber nicht, dass Arbeitszeit beliebig verlagert oder reduziert werden darf. Wer während der Arbeitszeit regelmäßig private Termine wahrnimmt, ohne dies auszugleichen oder abzustimmen, riskiert eine Abmahnung.

Fallbeispiel 1: Eine Angestellte mit Vertrauensarbeitszeit informiert ihren Vorgesetzten, dass sie donnerstags nachmittags für eine Stunde zum Arzt muss. Sie arbeitet die Zeit am Abend nach und bleibt erreichbar. In diesem Fall besteht kein Problem.

Fallbeispiel 2: Ein Mitarbeiter geht regelmäßig während der Kernarbeitszeit einkaufen, ohne dies abzusprechen. Er ist für Kunden und Kollegen nicht erreichbar, und Projekte verzögern sich. Nach mehreren Beschwerden erhält er eine Abmahnung.

Letztlich ist gelegentliches Verlassen des Arbeitsplatzes im Home Office erlaubt, sofern dies in Maßen geschieht und keine negativen Folgen für die Arbeit hat. Eine offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist der beste Weg, um Missverständnisse zu vermeiden und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten funktioniert.


2. Kann mein Arbeitgeber mich im Home Office überwachen?

Die Angst vor Kontrolle und Überwachung ist im Home Office größer als im Büro. Viele Arbeitnehmer befürchten, dass ihre Arbeitgeber digitale Überwachungssoftware nutzen oder ihre Aktivität lückenlos nachvollziehen wollen. Aber was ist tatsächlich erlaubt?

Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse daran, sicherzustellen, dass Arbeitspflichten eingehalten werden. Während im Büro Sichtkontakt und direkte Kommunikation Kontrolle ermöglichen, ist dies im Home Office schwieriger. Unternehmen greifen daher auf Methoden wie Zeiterfassungssysteme, regelmäßige Meetings oder Statusberichte zurück. Direkte Überwachungsmaßnahmen, etwa durch Webcam-Monitoring oder Keylogger, sind jedoch rechtlich hochproblematisch und oft unzulässig.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Überwachung der Arbeitnehmer nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und dem Schutz berechtigter Interessen dient. Heimliche Überwachungen, etwa durch verdeckte Kameraaufzeichnungen oder Software, die Tastatureingaben aufzeichnet, sind in Deutschland verboten. Arbeitgeber dürfen aber verlangen, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten dokumentieren oder an virtuellen Meetings teilnehmen.

Fallbeispiel 1: Ein Unternehmen führt eine digitale Zeiterfassung ein, bei der Mitarbeitende Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit erfassen. Diese Kontrolle ist zulässig, da sie dem Zweck der Arbeitszeitdokumentation dient.

Fallbeispiel 2: Ein Arbeitgeber installiert ohne Zustimmung eine Software, die alle Aktivitäten des Mitarbeiters auf dem Firmenlaptop aufzeichnet. Dies verstößt gegen die DSGVO und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.

Kontrolle im Home Office ist grundsätzlich zulässig, wenn sie sich auf arbeitsrechtlich relevante Aspekte beschränkt und mit dem Datenschutz im Einklang steht. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte bewusst sein, aber auch verstehen, dass Unternehmen ein Interesse daran haben, dass Arbeitszeiten eingehalten werden.


3. Was passiert, wenn ich im Home Office nicht erreichbar bin?

Home Office bietet Flexibilität, bedeutet aber nicht, dass man sich der Arbeitspflicht entziehen kann. In vielen Berufen ist eine gewisse Erreichbarkeit erforderlich, sei es für Kundenanfragen, Teamkommunikation oder spontane Abstimmungen. Doch wie viel Erreichbarkeit ist tatsächlich notwendig?

Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer im Home Office erreichbar sein müssen, hängt von der Art der Tätigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen ab. In manchen Unternehmen gibt es Kernarbeitszeiten, während in anderen ein rein ergebnisorientiertes Arbeiten genügt. Wer ohne Absprache über längere Zeit nicht erreichbar ist, riskiert Probleme – insbesondere, wenn dies Arbeitsabläufe behindert. Arbeitgeber können in solchen Fällen Verwarnungen oder Abmahnungen aussprechen.

Arbeitsrechtlich betrachtet ergibt sich die Erreichbarkeitspflicht aus dem Arbeitsvertrag und den betrieblichen Regelungen. Wer regelmäßig nicht erreichbar ist und dadurch die Arbeit behindert, könnte dies als Arbeitsverweigerung gewertet bekommen, was eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Fallbeispiel 1: Ein IT-Mitarbeiter, der regelmäßig in Meetings sein muss, ist an mehreren Tagen hintereinander nicht erreichbar. Sein Arbeitgeber spricht eine Abmahnung aus, da sich dadurch Projekte verzögern.

Fallbeispiel 2: Eine kreative Designerin arbeitet flexibel und liefert ihre Projekte immer fristgerecht ab. Ihr Arbeitgeber verlangt keine ständige Erreichbarkeit, da das Ergebnis zählt. In diesem Fall gibt es keine Konsequenzen.

Erreichbarkeit ist wichtig, aber es kommt auf den Job und die Vereinbarungen an. Wer sich an Absprachen hält, hat meist keine Probleme, aber wer sich ohne Erklärung entzieht, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.


4. Kann ich wegen Arbeitszeitbetrug im Home Office gekündigt werden?

Arbeitszeitbetrug gehört zu den schwersten Vergehen im Arbeitsrecht und kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Doch wann genau handelt es sich um Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben über ihre Arbeitszeit machen oder während der Arbeitszeit anderen Tätigkeiten nachgehen, ohne dies auszugleichen. Dies kann durch gefälschte Zeiterfassungen, bewusst reduzierte Arbeitsleistung oder die parallele Ausübung eines Nebenjobs geschehen. Arbeitgeber müssen jedoch klare Beweise erbringen, bevor sie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen.

Rechtlich gesehen kann Arbeitszeitbetrug nach § 626 BGB eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht zwingend erforderlich, wenn der Vertrauensbruch gravierend ist. Allerdings müssen Arbeitgeber nachweisen, dass tatsächlich ein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt.

Fallbeispiel 1: Ein Mitarbeiter gibt an, acht Stunden zu arbeiten, wird aber nachweislich von Kollegen gesehen, wie er während der Arbeitszeit private Einkäufe erledigt. Nach einer internen Untersuchung wird ihm gekündigt.

Fallbeispiel 2: Eine Angestellte erledigt während der Arbeitszeit private Tätigkeiten, meldet dies aber ihrem Vorgesetzten und arbeitet die Stunden später nach. Hier liegt kein Arbeitszeitbetrug vor.

Arbeitszeitbetrug istein ernstes Vergehen, das oft zur fristlosen Kündigung führt. Arbeitnehmer sollten darauf achten, ihre Arbeitszeit ehrlich zu dokumentieren, um Verdachtsfälle zu vermeiden.


5. Wie kann ich als Arbeitnehmer meine Arbeitszeiten im Home Office belegen?

Arbeitnehmer stehen oft vor der Herausforderung, ihre Arbeitszeit im Home Office nachzuweisen. Besonders in Unternehmen ohne feste Zeiterfassung kann es zu Unsicherheiten kommen.

Die beste Lösung ist eine transparente Dokumentation. Dies kann durch Zeiterfassungssysteme, Arbeitsprotokolle oder regelmäßige Statusberichte geschehen. Wer seine Arbeit gut organisiert und nachweisen kann, beugt Missverständnissen vor und schützt sich vor möglichen Vorwürfen.

Fallbeispiel 1: Ein Mitarbeiter nutzt eine Zeiterfassungs-App und erstellt wöchentliche Berichte. Sein Arbeitgeber hat keine Zweifel an seiner Arbeitsleistung.

Fallbeispiel 2: Eine Angestellte arbeitet flexibel, dokumentiert ihre Aufgaben aber nicht. Ihr Arbeitgeber zweifelt an ihrer Produktivität, was zu Konflikten führt.

Eine klare Zeiterfassung ist der beste Schutz für Arbeitnehmer im Home Office. Wer transparent arbeitet, kann Probleme und Verdachtsfälle vermeiden.

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