Arbeitgeber sind verpflichtet, überall dort Homeoffice anzubieten, wo es möglich ist. So sieht es die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Welche Rechte und Pflichten sich daraus für Sie als Arbeitnehmer ergeben, beantworten wir hier: Recht auf Homeoffice aus neuer Arbeitsschutzverordnung Ausnahme: Zwingende betriebliche Gründe Keine Bürotätigkeiten oder damit vergleichbare Tätigkeiten Anwesenheit im Büro zwingend …