Formfehler bei der Kündigung

Nicht jede Kündigung – ob vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer – ist wirksam. Erhält ein Arbeitnehmer die Kündigung und hält er diese für unwirksam, kann er durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht dagegen vorgehen. Zur Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung reicht es nicht aus, dass diese inhaltlich rechtmäßig ist, d.h. dass sie zum einen als „letztes Mittel“ verhältnismäßig ist …