Ja, der Chef muss eine Betriebsratsschulung erlauben. Nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen. Ein Arbeitgeber ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungen freizustellen, sofern diese zur Ausübung ihrer …
Muss der Chef meine Betriebsratsschulung bezahlen?
Ja, der Chef muss die Kosten für eine Betriebsratsschulung tragen, sofern die Schulung für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich ist. Dazu zählen sowohl die Kosten für die Schulung selbst, als auch eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, die Kosten für Betriebsratsschulungen zu tragen. Das betrifft nicht nur die Kosten der Schulung selbst, sondern auch weitere Kosten, …