Muss der Chef eine Betriebsratsschulung erlauben?

Ja, der Chef muss eine Betriebsratsschulung erlauben. Nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, sofern diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats notwendig sind. Der Arbeitgeber muss sie dafür freistellen.

Ein Arbeitgeber ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungen freizustellen, sofern diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind. Das Recht auf Schulung ist in § 37 Abs. 6 BetrVG verankert. Hierbei ist es unerheblich, ob die Schulungen innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfinden. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Teilnahme an diesen Schulungen zu tragen, einschließlich eventueller Reise- und Übernachtungskosten.

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