Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erfolgen (§ 626 Abs. 2 BGB). Bei Geschäftsführern und Vorständen ist die Berechnung komplex, besonders bei Compliance-Untersuchungen. Die Zwei-Wochen-Frist Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für …
Warum kluge Unternehmen Outplacement nicht anbieten, weil sie nett sind – sondern weil es sich rechnet
Deutschland restrukturiert. Volkswagen, Bosch, Continental, BASF, SAP – die Liste der Unternehmen, die in den vergangenen zwei Jahren tausende Stellen abgebaut haben, liest sich wie das Who’s Who der deutschen Wirtschaft. Die Gründe sind strukturell und dauerhaft: Elektromobilität ersetzt Verbrenner-Kompetenz, Künstliche Intelligenz transformiert Wissensarbeit, und die Energiewende verändert die Kostenstruktur ganzer Branchen. Dies ist keine konjunkturelle Delle, sondern ein permanenter …
Mindestmaß an Höflichkeit am Arbeitsplatz – Was die Rechtsprechung wirklich verlangt
Von der Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung: Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage – und wie Arbeitnehmer sich verteidigen können Ein Satz, der teuer werden kann Stellen Sie sich vor: Sie hatten einen langen Tag, der zehnte Anrufer in Folge stellt dieselbe Frage – und Ihnen rutscht eine scharfe Bemerkung heraus. Kann so etwas arbeitsrechtliche Konsequenzen haben? Die Antwort lautet: …
Vorsicht bei Beraterverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern
Wenn informelle Provisionsversprechen an der Realität des Aktienrechts scheitern Es klingt wie ein Standardvorgang in der Praxis börsennotierter Aktiengesellschaften: Ein Aufsichtsratsvorsitzender engagiert sich persönlich in einer strategisch bedeutsamen M&A-Transaktion, leistet erhebliche Arbeit – und erwartet dafür eine angemessene Sondervergütung. Was kann daran falsch sein? Nahezu alles, wie das OLG München in einem bemerkenswert detaillierten Urteil klargestellt hat. Der Fall betrifft …
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Was Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor der Unterschrift wissen müssen Ihr Gesellschafter, Ihr Aufsichtsrat oder Ihr Arbeitgeber legt Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor – vielleicht mit dem Hinweis, schnell zu unterschreiben. Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Denn als Führungskraft stehen bei einem Aufhebungsvertrag in aller Regel Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich auf dem Spiel: Abfindung, Pensionszusagen, Boni, …





