Unschuldsvermutung vs. Transparenz: Was Gremien und Organe von Gesellschaften bei Vorwürfen sagen dürfen

Die strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt im Arbeitsrecht nicht – dennoch setzen Persönlichkeitsrechte der öffentlichen Kommunikation enge Grenzen. Der Fall Stefan Kuntz beim HSV zeigt exemplarisch, wie Aufsichtsräte in diesem Spannungsfeld navigieren müssen: Der Klub kommunizierte zunächst diskret „familiäre Gründe“, sah sich aber nach öffentlichen Dementis des Ex-Vorstands gezwungen, die wahren Hintergründe zu benennen. Die zentrale Erkenntnis für Führungskräfte: Gremien dürfen grundsätzlich …