Arbeitsrecht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

1 Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Es ist von großer Bedeutung, um die Rechte von Arbeitnehmern zu schützen und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Grundlagen des Arbeitsrechts

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene rechtliche Grundlagen, die das Arbeitsverhältnis regeln. Dazu gehören das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie viele weitere Gesetze und Verordnungen. Diese Normen legen unter anderem Mindestlohn, Arbeitszeit, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Arbeitsbedingungen fest.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht verschiedene Rechte, die ihnen Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bieten. Dazu gehören das Recht auf einen angemessenen Lohn, den Anspruch auf bezahlten Urlaub, das Recht auf Arbeitszeitregelungen und Ruhepausen sowie das Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer haben auch das Recht, sich im Betrieb durch einen Betriebsrat vertreten zu lassen und bei Konflikten mit dem Arbeitgeber das Arbeitsgericht anzurufen. Pflichten von Arbeitnehmern umfassen die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung, die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen und betrieblichen Vorschriften sowie die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

Arbeitgeber haben im Arbeitsrecht ebenfalls Rechte und Pflichten. Dazu gehören beispielsweise das Recht, Arbeitsverträge zu gestalten und zu kündigen, das Recht, Arbeitszeit und Arbeitsort zu bestimmen, sowie das Recht, Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, den Arbeitnehmern eine sichere Arbeitsumgebung zu bieten, die geltenden Arbeitsgesetze einzuhalten, den Arbeitsschutz zu gewährleisten und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern.

Arbeitsgerichtliche Verfahren

Im Falle von Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können arbeitsgerichtliche Verfahren erforderlich sein. Hierbei können beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Lohnklagen oder Klagen auf Schadensersatz verhandelt werden. Arbeitsgerichtliche Verfahren werden vor den Arbeitsgerichten ausgetragen und dienen der Durchsetzung von Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

Fazit

Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es bietet Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und gewährleistet faire Arbeitsbedingungen. Kenntnisse über das Arbeitsrecht sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen

Arbeitsrecht/ Bild: RA Pöppel


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§ 623 BGB Schriftform der Kündigung

Nach dieser zivilrechtlichen Vorschrift bedarf eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Schriftform. Da die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, kann von ihr nicht ( auch nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen) abgewichen werden, sonst sind Kündigung bzw. Auflösungsvertrag unwirksam. Auch die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die zwingende Schriftform bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig zu unterzeichnen ist. Kündigungen, die per E- Mail, WhatsApp, SMS, Fax, E-Postbrief, telefonisch oder in einem mündlichen Gespräch ausgesprochen werden, sind unwirksam, da sie nicht der Schriftform genügen und beenden daher das Arbeitsverhältnis nicht. Damit die durch § 623 BGB vorgeschriebene Schriftform erfüllt ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:…WEITERLESEN

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Bonus für Betriebstreue

Viele Arbeitgeber locken ihre Mitarbeiter heute mit einem Bonus für eine lange Betriebstreue. Egal, ob Barzahlungen oder Geschenkgutscheine, derartige Bonusvereinbarungen sind durchaus zulässig. Wer jedoch vorher kündigt, geht in der Regel leer aus.

individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zulässig

So auch im Fall eines Arbeitnehmers, der 2009 mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über einen Treuebonus geschlossen hatte. Konkret wurde vereinbart, dass der Bonus über zwei Jahre hinweg angespart werden solle, allerdings erst nach fünf Jahren Betriebstreue ausgezahlt werden sollte. WEITERLESEN

Bonus für Betriebstreue/ Bild: Unsplash.com/ Sharon Mccutcheon


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Abfindung im Kleinbetrieb

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt worden ist, fragt er regelmäßig nach seinen Rechten auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Der entscheidende Punkt ist dabei zunächst immer die Frage nach der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, da sich hier die wesentliche Weiche stellt. Findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich keine Anwendung, dann hat der betroffene Arbeitnehmer nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich gegen die ausgesprochene Kündigung zur Wehr zu setzen. Nicht zur Anwendung kommt das Kündigungsschutzgesetz vor allem dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt.

Wo ist der Kleinbetrieb gesetzlich geregelt?

Ausdrücklich erwähnt wird der Kleinbetrieb im Gesetz nicht. Allerdings regelt § 23 KSchG, wann das Kündigungsschutzgesetz überhaupt anwendbar ist. Die erste Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate bestanden haben muss (persönliche Geltungsvoraussetzung). Wer also zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt war, genießt keinen Kündigungsschutz, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Bespiel: Der Arbeitnehmer ist bei einem großen deutschen Unternehmen mit hunderten von Filialen und 50.000 Mitarbeitern beschäftigt und erhält fünf Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine betriebsbedingte Kündigung. Da er die sechsmonatige Karenzfrist nicht überschritten hat, findet das Kündigungsschutzgesetz auf sein Arbeitsverhältnis keine Anwendung. Zu prüfen wäre hier allerdings, ob ein im Betrieb vorhandener Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Die zweite Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (Schwellenwert) in Vollzeit beschäftigt (allgemeine Geltungsvoraussetzung). Tut er dies nicht, so spricht man von einem Kleinbetrieb. Weiterlesen

Abfindung im Kleinbetrieb/ Bild: Unsplash.com/ Guilherme Cunha


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Die Abfindung und die Steuer

Wichtige Tipps für Arbeitnehmer

Die Frage, ob Abfindungen versteuert werden müssen, bekommen wir immer wieder gestellt. Und immer noch spukt in den Köpfen vieler Betroffener die Idee herum, eine vom Arbeitgeber gezahlte Abfindung könne steuerfrei vereinnahmt werden. Diese mit Übergangsregelungen bis Ende 2007 geltende Regelung existiert nicht mehr. Jede Abfindung ist zunächst einmal in vollem Umfang steuerpflichtiges Einkommen.

Progressive Einkommenssteuer

Denken wir uns Max Abfindikus aus, er ist ledig, hat keine Kinder. Er verdient als Angestellter 30.000 € brutto. Seine persönlichen Freibeträge bleiben in den folgenden Berechnungen unbeachtet. Seine Einkommenssteuer beträgt 5.601 € zzgl. Soli in Höhe von 308 € (sämtliche Werte gerundet). Sein Einkommen wird damit durchschnittlich mit 19,7% versteuert…       Weiterlesen Jetzt online Abfindungshöhe berechnen

Abfindung und die Steuer/ Bild: Unsplash.com


BetriebsstilllegungBetriebsgeheimnisBewerbungsgesprächDrei-Wochen-FristDiskriminierungMindestlohnkrankheitsbedingte KündigungHaftung des ArbeitnehmersNebentätigkeit — leistungsbedingte Kündigung Abfallbeauftragter Kündigungsschutz–  Arbeitsverweigerung  Diskriminierung wegen AlterGegen DiskriminierungDefinition Arbeiter

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Aufhebungsvertrag: Wie vermeide ich eine Sperrzeit?

Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I?

Wer seinen Arbeitsplatz verliert und nicht sofort einen neuen findet, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie in den letzten 30 Monaten für 12 Monate oder länger in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (Kindererziehung von unter Dreijährigen wird ebenfalls berücksichtigt). Außerdem ist erforderlich, dass Sie sich beim Arbeitsamt rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden. Endet das Arbeitsverhältnis allerdings mit einem Aufhebungsvertrag, unterstellt das Arbeitsamt „pauschal“, dass Sie selbst für den Verlust des Arbeitsplatzes verantwortlich sind. Schließlich haben Sie der Aufhebung zugestimmt. Daher wird eine sog. Sperrzeit verhängt, in der Sie kein Arbeitslosengeld I erhalten…WEITERLESEN

Aufhebungsvertrag: Wie vermeide ich eine Sperrzeit?/ Bild: Unsplash.com


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