Wann darf ich wegen eines Social-Media-Posts kündigen?

Die Meinungsfreiheit hat Grenzen – aber nur an wenigen, klar definierten Stellen tragen sie eine Kündigung. Die Regel lautet: Eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung wegen einer Äußerung in sozialen Medien hält der arbeitsgerichtlichen Überprüfung nur dann stand, wenn die Grenze zwischen geschützter Meinungsäußerung und tatbestandlicher Pflichtverletzung eindeutig überschritten ist. Politische Stellungnahmen, gesellschaftliche Kommentare oder pointierte Kritik allein tragen eine Beendigung …

Kein Schadensersatz von korrupten Mitarbeitern

Der Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler wollte insgesamt 53,4 Millionen Euro Schadensersatz von seinem früheren Vorstandschef und sieben ehemaligen Führungskräften. Das Arbeitsgericht spielte da aber nicht mit, weil das Unternehmen selbst zu lange untätig blieb. Ansprüche verjährt oder verwirkt Das Arbeitsgericht in Würzburg hat eine Schadenersatzklage des Autozulieferers Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte abgewiesen, wie in Schmiergeldzahlungen in die Türkei verwickelt …