Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Januar 2026 (Az. 4 SLa 454/25) hat einen wunden Punkt deutscher HR-Praxis freigelegt: Eine Abteilungsleiterposition, die im Zuge einer Umstrukturierung von vier auf zwei Teams und auf rund 18 Mitarbeitende verkleinert wurde, ist keine „gleichwertige“ Tätigkeit im Sinne des § 106 GewO – auch dann nicht, wenn Titel und Vergütung formal unverändert bleiben. …
Warum das BEM keine lästige Pflicht ist, sondern Ihre beste Versicherung
Die meisten Unternehmen behandeln das betriebliche Eingliederungsmanagement als Formalie. Genau das macht es teuer. Fragen Sie zehn Geschäftsführer, was sie mit dem Kürzel BEM verbinden. Sie werden zehnmal hören: Aufwand, Bürokratie, noch ein Prozess, den die Personalabteilung irgendwie abarbeiten muss. Was Sie fast nie hören: dass dieses Verfahren das wirksamste Instrument ist, um Ihr Unternehmen vor verlorenen Prozessen, hohen Fehlzeiten …
Wann darf ich wegen eines Social-Media-Posts kündigen?
Die Meinungsfreiheit hat Grenzen – aber nur an wenigen, klar definierten Stellen tragen sie eine Kündigung. Die Regel lautet: Eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung wegen einer Äußerung in sozialen Medien hält der arbeitsgerichtlichen Überprüfung nur dann stand, wenn die Grenze zwischen geschützter Meinungsäußerung und tatbestandlicher Pflichtverletzung eindeutig überschritten ist. Politische Stellungnahmen, gesellschaftliche Kommentare oder pointierte Kritik allein tragen eine Beendigung …
Wenn die Krise den Urlaub frisst – Chef widerruft genehmigten Urlaub – was tun?
Was Führungskräfte rechtlich dürfen – und was nicht Die Halle steht still. Ein Ransomware-Angriff hat am Donnerstagnachmittag die Produktionssysteme verschlüsselt. Der IT-Leiter, der das ERP-System aus dem Effeff kennt, sitzt seit Montag mit der Familie auf Sylt. Der Vertriebsvorstand fragt knapp: „Holen Sie ihn zurück.“ Der Personalleiter zögert. Zu Recht. Wer Führungsverantwortung trägt, kennt diese Situation. Eine Krise schlägt unvorhersehbar …
Arbeitszeitbetrug: Wann Führungskräfte konsequent handeln sollten
Die Mittagspause etwas länger, zwischendurch kurz die Spülmaschine ausräumen oder im Homeoffice die Wäsche aufhängen – Kleinigkeiten, die viele Beschäftigte für harmlos halten. Doch aus arbeitsrechtlicher Sicht kann genau dieses Verhalten zum Problem werden. Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Für Führungskräfte mit Personalverantwortung ist das Thema besonders relevant: Einerseits gilt es, ein vertrauensvolles Arbeitsklima zu bewahren. Andererseits müssen klare Grenzen gesetzt …