Steht mir eine Abfindung zu?

Grundsätzlich steht Ihnen im Falle der Kündigung keine Abfindung zu. Der Abfindungsanspruch ist die absolute Ausnahme. Andererseits wird im Kündigungsschutzprozess extrem häufig eine Abfindung bezahlt, damit der Arbeitgeber sich auf dem Risiko der Weiterbeschäftigung herauskauft. In einigen seltenen Fällen haben Sie nach einer betriebsbedingten Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist insbesondere der Fall, wenn Können Sie eine Abfindung …